EANS-Adhoc: ORBIS AG /
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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08.12.2011
Vorstand der ORBIS AG beschließt Fortsetzung des Aktienrückkaufs
Der Vorstand der ORBIS AG hat heute beschlossen, den Aktienrückkauf der
Gesellschaft fortzusetzen.
Auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21.05.2010 sowie des
Beschlusses des Vorstands der ORBIS AG vom 01.06.2011 wurden im Zeitraum vom
01.06.2011 bis einschließlich zum 05.12.2011 weitere 150.000 Stück eigene
Aktien über die Börse erworben.
Auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21.05.2010 sollen mit
sofortiger Wirkung bis längstens zum 20.05.2015 bis zu weitere 100.000 Stück
eigene Aktien über die Börse erworben werden.
Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den arithmetischen
Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel an der
Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem
Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
Der Rückkauf dient allen rechtlich zulässigen und von der Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 21.05.2010 gedeckten Zwecken, insbesondere zur Erfüllung
der Aktienbezugsrechte aus den Aktienoptionsprogrammen der Gesellschaft an
Mitarbeiter der Gesellschaft, zur Übertragung an Dritte als Gegenleistung im
Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen oder
Unternehmensbeteiligungen.
Die Gesellschaft hat ein Kreditinstitut mit dem Rückkauf der Aktien beauftragt,
das seine Entscheidung über den Zeitpunkt und die tägliche Stückzahl des
Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der ORBIS AG treffen wird
und die Kaufaufträge unter Beachtung der Aktienrückkaufsermächtigung und der in
Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 zur Durchführung der Richtlinie
2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für
Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen - genannten Bestimmungen
erteilen wird.
Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig,
jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms informieren wir regelmäßig
auf unserer Homepage unter www.orbis.de.
Rückfragehinweis:
Dr. Sabine Stürmer
Leiterin Investor Relations
Tel.: +49 (0)681 9924-605
E-Mail: sabine.stuermer@orbis.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: ORBIS AG
Nell-Breuning-Allee 3-5
D-66115 Saarbrücken
Telefon: +49 (0)6819 924-0
FAX: +49 (0)6819 924-224
Email: ir-orbis@orbis.de
WWW: http://www.orbis.de
Branche: Software
ISIN: DE0005228779
Indizes:
Börsen: Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf, München,
Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch
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Auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21.05.2010 sowie des
Beschlusses des Vorstands der ORBIS AG vom 01.06.2011 wurden im Zeitraum vom
01.06.2011 bis einschließlich zum 05.12.2011 weitere 150.000 Stück eigene
Aktien über die Börse erworben.
Auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21.05.2010 sollen mit
sofortiger Wirkung bis längstens zum 20.05.2015 bis zu weitere 100.000 Stück
eigene Aktien über die Börse erworben werden.
Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den arithmetischen
Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel an der
Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem
Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
Der Rückkauf dient allen rechtlich zulässigen und von der Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 21.05.2010 gedeckten Zwecken, insbesondere zur Erfüllung
der Aktienbezugsrechte aus den Aktienoptionsprogrammen der Gesellschaft an
Mitarbeiter der Gesellschaft, zur Übertragung an Dritte als Gegenleistung im
Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen oder
Unternehmensbeteiligungen.
Die Gesellschaft hat ein Kreditinstitut mit dem Rückkauf der Aktien beauftragt,
das seine Entscheidung über den Zeitpunkt und die tägliche Stückzahl des
Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der ORBIS AG treffen wird
und die Kaufaufträge unter Beachtung der Aktienrückkaufsermächtigung und der in
Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 zur Durchführung der Richtlinie
2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für
Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen - genannten Bestimmungen
erteilen wird.
Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig,
jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms informieren wir regelmäßig
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Dr. Sabine Stürmer
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Tel.: +49 (0)681 9924-605
E-Mail: sabine.stuermer@orbis.de
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