BERLIN/BRÜSSEL (dpa-AFX) - Banken werden einem Medienbericht zufolge vorläufig nicht dazu gezwungen, Geldhäuser in anderen EU-Staaten im Krisenfall finanziell zu unterstützen. Entsprechende Pläne von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier sind nach Informationen des 'Handelsblatts' (Mittwochausgabe) gescheitert. Der Franzose finde dafür weder im Europaparlament noch im EU-Finanzministerrat die nötige Unterstützung, schreibt die Zeitung.
Ziel des Gesetzentwurfes, den Barnier im Juni vorgelegt hat, ist es, die Steuerzahler vor den Kosten künftiger Finanzkrisen zu schützen. Die Banken sollen selbst Vorsorge treffen und eine Abgabe in einen nationalen Fonds einzahlen. Falls das Geld in einem nationalen Fonds nicht ausreiche, müsse dieser 'das Recht' haben, sich bei dem Fonds eines anderen EU-Staates Geld zu leihen, heißt es in Artikel 97 des Gesetzentwurfs.
Von diesem Zwang hält das Europaparlament dem Bericht zufolge nichts. 'Die deutsche Bankenabgabe ist dazu da, deutsche Banken zu retten', sagte der Europaabgeordnete Gunnar Hökmark dem 'Handelsblatt'. Es dürfe 'keine gegenseitige Ausleihpflicht geben', zitiert die Zeitung aus einem Bericht des Parlamentariers. Eine gegenseitige Pflicht zur Kreditvergabe käme schon deshalb nicht in Frage, weil viele EU-Staaten noch gar keinen nationalen Abwicklungsfonds hätten.
In Deutschland lehnen Sparkassen- und Genossenschaftsbanken ebenso wie die Privatbanken einen Haftungsverbund der nationalen Fonds zur Abwicklung maroder Banken ab. 'Es ist nicht gerechtfertigt, die Kosten einer Restrukturierung eines Instituts (..) auf Institute in anderen Mitgliedsstaaten abzuwälzen', sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), Michael Kemmer kürzlich in Brüssel. Die Fonds für die Abwicklung von Geldhäusern und für die Einlagensicherung sollten zudem strikt getrennt bleiben./sba/DP/jkr
Ziel des Gesetzentwurfes, den Barnier im Juni vorgelegt hat, ist es, die Steuerzahler vor den Kosten künftiger Finanzkrisen zu schützen. Die Banken sollen selbst Vorsorge treffen und eine Abgabe in einen nationalen Fonds einzahlen. Falls das Geld in einem nationalen Fonds nicht ausreiche, müsse dieser 'das Recht' haben, sich bei dem Fonds eines anderen EU-Staates Geld zu leihen, heißt es in Artikel 97 des Gesetzentwurfs.
Von diesem Zwang hält das Europaparlament dem Bericht zufolge nichts. 'Die deutsche Bankenabgabe ist dazu da, deutsche Banken zu retten', sagte der Europaabgeordnete Gunnar Hökmark dem 'Handelsblatt'. Es dürfe 'keine gegenseitige Ausleihpflicht geben', zitiert die Zeitung aus einem Bericht des Parlamentariers. Eine gegenseitige Pflicht zur Kreditvergabe käme schon deshalb nicht in Frage, weil viele EU-Staaten noch gar keinen nationalen Abwicklungsfonds hätten.
In Deutschland lehnen Sparkassen- und Genossenschaftsbanken ebenso wie die Privatbanken einen Haftungsverbund der nationalen Fonds zur Abwicklung maroder Banken ab. 'Es ist nicht gerechtfertigt, die Kosten einer Restrukturierung eines Instituts (..) auf Institute in anderen Mitgliedsstaaten abzuwälzen', sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), Michael Kemmer kürzlich in Brüssel. Die Fonds für die Abwicklung von Geldhäusern und für die Einlagensicherung sollten zudem strikt getrennt bleiben./sba/DP/jkr