BERLIN (dpa-AFX) - Die Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit sollen Anfang Juli vorliegen und dann vom Bundeskabinett beschlossen werden. Dies bestätigten am Freitag Regierungskreise der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. Mit der verfassungsrechtlich heiklen Neuregelung soll die zersplitterte Tariflandschaft wieder geeint und dem vom Bundesarbeitsgericht ausgehebelten Grundsatz "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" wieder Geltung verschafft werden. Dies haben Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart.
Eine verfassungsrechtlich unangreifbare Lösung ist deshalb schwer zu erreichen, weil damit das Streikrecht und die im Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit tangiert sein könnte. Die in Spartengewerkschaften organisierten Lokführer, Piloten oder Klinikärzte haben bereits mit Verfassungsklage gedroht. Ihnen dürfte es mit einer gesetzlichen Regelung nicht mehr möglich sein, in großen Unternehmen eigene Tarifabschlüsse mit Arbeitskampfmaßnahmen durchzusetzen.
Die Arbeitgeber pochen auf eine gesetzliche Regelung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund will ein Tarifeinheitsgesetz aber nur akzeptieren, wenn damit keine Einschränkung des Streikrechts verbunden ist.ha