IVG Immobilien AG: Veröffentlichung gemäß § 27 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
IVG Immobilien AG
05.01.2012 16:37
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Im Nachgang zu ihrer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom
22.12.2011, nach der sie am 16.12.2011 die 3%-, 5%-, 10%-, 15%-, 20%- sowie
25%-Schwelle überschritten hatte, hat uns die Joh. Berenberg, Gossler & Co.
KG, Hamburg, Deutschland am 04.01.2012 Informationen gemäß § 27a WpHG wie
folgt mitgeteilt:
1. Der zur Überschreitung der Meldegrenzen von 10%, 15%, 20% und 25%
führende Erwerb von Stimmrechten der IVG Immobilien AG dient weder der
Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen,
sondern resultiert aus der technischen Abwicklung der Kapitalerhöhung der
IVG Immobilien AG vom Dezember 2011.
2. Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG beabsichtigt nicht, innerhalb der
nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der IVG Immobilien AG durch
Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, ausgenommen im Falle von
Handelsgeschäften im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit.
3. Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG strebt nicht an, auf die Besetzung
von Vorstand, Aufsichtsrat oder eines anderen Verwaltungs-, Leistungs- oder
Aufsichtsorgans der IVG Immobilien AG Einfluss zu nehmen.
4. Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG strebt keine wesentliche Änderung
der Kapitalstruktur der IVG Immobilien AG an, insbesondere auch nicht im
Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung oder die
Dividendenpolitik.
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte unter Einsatz eigener Mittel.
05.01.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: IVG Immobilien AG
Zanderstr. 5-7
53177 Bonn
Deutschland
Internet: www.ivg.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Im Nachgang zu ihrer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom
22.12.2011, nach der sie am 16.12.2011 die 3%-, 5%-, 10%-, 15%-, 20%- sowie
25%-Schwelle überschritten hatte, hat uns die Joh. Berenberg, Gossler & Co.
KG, Hamburg, Deutschland am 04.01.2012 Informationen gemäß § 27a WpHG wie
folgt mitgeteilt:
1. Der zur Überschreitung der Meldegrenzen von 10%, 15%, 20% und 25%
führende Erwerb von Stimmrechten der IVG Immobilien AG dient weder der
Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen,
sondern resultiert aus der technischen Abwicklung der Kapitalerhöhung der
IVG Immobilien AG vom Dezember 2011.
2. Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG beabsichtigt nicht, innerhalb der
nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der IVG Immobilien AG durch
Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, ausgenommen im Falle von
Handelsgeschäften im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit.
3. Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG strebt nicht an, auf die Besetzung
von Vorstand, Aufsichtsrat oder eines anderen Verwaltungs-, Leistungs- oder
Aufsichtsorgans der IVG Immobilien AG Einfluss zu nehmen.
4. Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG strebt keine wesentliche Änderung
der Kapitalstruktur der IVG Immobilien AG an, insbesondere auch nicht im
Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung oder die
Dividendenpolitik.
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte unter Einsatz eigener Mittel.
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