KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Widerrufsrecht bei Online-Geschäften steht seit Mittwoch auf dem Prüfstand am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 146/15). Gestritten wird darüber, ob ein Kunde deswegen vom Kaufvertrag zurücktreten kann, weil ein Internethändler einen garantierten Tiefpreis nicht gewährleistete. Im vorliegenden Fall entdeckte der Kunde die von ihm im Januar 2014 bestellten und zunächst auch bezahlten Matratzen anderswo billiger. Er drohte mit Widerruf und verlangte die 30-Euro-Differenz von der Firma zurück - vergeblich. Daraufhin widerrief er den Vertrag und wollte sein Geld komplett wiederhaben. Die Firma weigerte sich - und der Kunde zog vor Gericht. Ein Urteil sollte um 13.00 Uhr fallen.
Der 8. BGH-Senat deutete in der Verhandlung bereits an, dass der Kunde im Recht sein könnte. "Er hat womöglich schlicht das getan, was durch das Widerrufsrecht auch gestattet ist", sagte die Vorsitzende Richterin. Dieses Recht sei nicht an bestimmte Motive geknüpft. Online-Käufe könnten ohne Begründung rückgängig gemacht werden. Das Unternehmen war in den beiden Vorinstanzen unterlegen und hatte vor dem BGH Revision eingelegt. Nach Ansicht der Firma ist die 14-tägige Widerrufsfrist zur Prüfung der Ware gedacht - nicht aber dazu, Forderungen wegen einer Tiefpreisgarantie durchzusetzen. Das Vorgehen des Kunden sei eine "Verhöhnung des Händlers", sagte Anwalt Felix Buchmann, der das Unternehmen in den Vorinstanzen vertreten hatte.