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Quelle-Erbin Schickedanz droht Schlappe mit Milliarden-Klage

Veröffentlicht am 13.06.2016, 12:57
© Reuters.  Quelle-Erbin Schickedanz droht Schlappe mit Milliarden-Klage
DBKGn
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AROG
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Köln (Reuters) - Die Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz kann sich nur noch wenig Hoffnung auf einen milliardenschweren Schadenersatz nach der Pleite des Handelskonzerns Arcandor (F:AROG) machen.

In wichtigen Klageteilen hege das Gericht Zweifel an der Darstellung der Klägerin Schickedanz, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Singbartl am Montag vor dem Kölner Landgericht: "Es bleiben Restzweifel." Das Gericht sei nicht überzeugt, dass Schickedanz für die Geschäfte nicht selbst haften müsse. Es gebe nur ein "Sonderthema" mit Immobilienfonds, das aber nur rund fünf Prozent des Streitwerts ausmache. Schickedanz hat unter anderem ihre ehemalige Hausbank Sal. Oppenheim und ihren Ex-Berater Josef Esch vor dem Kölner Landgericht auf insgesamt rund 1,9 Milliarden Euro verklagt. Die Parteien suchen aber auch eine Lösung außerhalb des Gerichtssaals - dazu haben sie Singbartl zufolge noch bis zum 01. August Zeit. Gelinge keine Einigung, werde die Kammer am 27. September eine Entscheidung verkünden.

Singbartl hatte im Verlauf des jahrelangen Rechtsstreits bereits deutlich gemacht, er halte das Vorgehen der Klägerin für "schwerlich plausibel". Das mittlerweile zur Deutschen Bank (DE:DBKGn) gehörende Bankhaus Sal. Oppenheim sah sich damit bestätigt - Schickedanz' Klage sei unbegründet, hatte Anwalt Carsten van de Sande in einer der vergangenen Sitzungen erklärt. Am Montag wollte sich ein Sprecher des Bankhauses dazu nicht äußern.

Schickedanz wirft dem Bankhaus und Esch vor, sie hätten sie falsch beraten und um große Teile ihres Vermögens gebracht. Die Quelle-Erbin hatte sich in großem Stil an KarstadtQuelle und dem daraus hervorgegangenen Arcandor-Konzern beteiligt - und hatte die Aktien teils auf Kredit finanziert. Arcandor war 2009 in die Pleite geschlittert. Schickedanz klagt danach. Die Beklagten reagierten mit Widerklagen.

In den vergangenen Monaten hatte es aber Versuche gegeben, den Rechtsstreit außergerichtlich beizulegen. "Die Parteien werden dem Gericht bis zum 1. August mitteilen, ob eine gütliche Einigung erzielt werden konnte", sagte Singbartl nun. Geschehe dies nicht, werde das Gericht Ende September seine Entscheidung verkünden.

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