LEIPZIG/FRANKFURT (dpa-AFX) - Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag der Prozess um Fluglärm und Nachtstarts am Frankfurter Flughafen begonnen. Der vierte Senat prüft in mündlicher Verhandlung die Planfeststellung des Landes Hessen zum Ausbau des größten deutschen Flughafens. Im Oktober war eine neue Landebahn in Betrieb gegangen. Die vierte Piste hat in der Region heftige Proteste gegen den zusätzlichen Fluglärm ausgelöst.
Wichtigster Streitpunkt ist die Regelung der Nachtflüge, von denen das Land im Schnitt 150 pro Nacht erlaubt hat. Davon dürften durchschnittlich 17 zwischen 23.00 und 5.00 Uhr stattfinden. In erster Instanz hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) diese Regelungen aber aus Lärmschutzgründen kassiert und kurz vor der Landebahneröffnung sogar ein vorläufiges Nachtflugverbot verhängt. Dagegen hat das Land Revision eingelegt. Die übrigen acht Kläger greifen die gesamte Planfeststellung aus dem Jahr 2007 an.
Ein Urteil wird das Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich erst in einigen Wochen verkünden./ceb/DP/kja
Wichtigster Streitpunkt ist die Regelung der Nachtflüge, von denen das Land im Schnitt 150 pro Nacht erlaubt hat. Davon dürften durchschnittlich 17 zwischen 23.00 und 5.00 Uhr stattfinden. In erster Instanz hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) diese Regelungen aber aus Lärmschutzgründen kassiert und kurz vor der Landebahneröffnung sogar ein vorläufiges Nachtflugverbot verhängt. Dagegen hat das Land Revision eingelegt. Die übrigen acht Kläger greifen die gesamte Planfeststellung aus dem Jahr 2007 an.
Ein Urteil wird das Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich erst in einigen Wochen verkünden./ceb/DP/kja