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Höhe der Rendite: Netzagentur beschwert sich beim BGH über OLG-Urteil

Veröffentlicht am 29.09.2023, 16:40
© Reuters
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BONN (dpa-AFX) - Im Streit um die erlaubte Höhe der Rendite aus dem Betrieb von Strom- und Gasnetzen will die Bundesnetzagentur die jüngsten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf nicht akzeptieren. Man habe am Freitag in den 14 Musterverfahren Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) gegen die Beschlüsse des OLG vom 30. August eingelegt, teilte die Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur dpa mit. Wann sich der BGH mit der Beschwerde befassen wird, wurde zunächst nicht bekannt.

Das Gericht hatte die im Oktober 2021 festgelegten Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber aufgehoben. Sie sollten für die Regulierungsperiode 2024 bis 2028 gelten. Der 3. Kartellsenat hatte bemängelt, dass die Netzagentur bei der Festlegung der Zinssätze einen bestimmten Bestandteil nur anhand einer einzigen Methode ermittelt habe. Die Vorgehensweise stelle nicht sicher, dass die hieraus folgende Eigenkapitalverzinsung "angemessen, wettbewerbsfähig und risikoangepasst" sei, so das Gericht.

Rund 900 Netzbetreiber hatten Beschwerde eingelegt. Das Gericht wählte daraufhin 14 Musterverfahren aus. Der Senat hatte Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof zugelassen.

Die Zinssätze werden von den Netzbetreibern als Netzkosten den Energieversorgern in Rechnung gestellt. Diese geben sie an die Endverbraucher weiter, also Haushalte, Gewerbe und Industrie.

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