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Kündigung wegen eines mitgenommenen Bürostuhls - Gericht entscheidet

Veröffentlicht am 18.01.2022, 05:55
Aktualisiert 18.01.2022, 06:00
© Reuters.

KÖLN (dpa-AFX) - Das Arbeitsgericht Köln entscheidet am Dienstag (10.30 Uhr) voraussichtlich über eine Klage der früheren Justiziarin des Kölner Erzbischofs Rainer Maria Woelki. Sie hatte eine fristlose Kündigung bekommen, weil sie zu Beginn der Corona-Pandemie ihren rückenschonenden Bürostuhl mit nach Hause ins Home Office genommen hatte. Die Juristin klagt gegen die Kündigung und verlangt zusätzlich mindestens 50 000 Euro Schmerzensgeld.

Ein Gütetermin hatte keine Annäherung zwischen den Parteien gebracht. Nun will das Gericht voraussichtlich in der Sache entscheiden. Es sei aber auch möglich, dass es etwa zu einem Auflagenbeschluss oder einem Beweisbeschluss komme und das Verfahren noch weitergehe, sagte eine Gerichtssprecherin. Der Anwalt des Erzbistums, Wolfgang Glöckner, hatte in einer Verhandlung im vergangenen Jahr betont, bei dem Bürostuhl gehe es um einen "Gegenstand von durchaus erheblichem Wert". Die Mitnahme sei "illegal" gewesen. "Es gibt keinen einzigen Bürostuhl, der in Corona-Zeiten mit nach Hause genommen werden durfte", sagte der Anwalt. Zudem habe sich die Justiziarin kurz danach krank gemeldet. Nach Angaben ihres Anwalts Vielmeier leidet die Justiziarin an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Sie habe jahrelang die Akten zu den Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch durch Priester des Erzbistums durcharbeiten müssen. Die Details seien schockierend und extrem belastend gewesen. Vielmeier sprach von einer "Kampagne" des Erzbistums gegen seine Mandantin.

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