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Verbraucherzentrale Hessen plant Sammelklage gegen Stromio

Veröffentlicht am 11.02.2022, 16:24
Aktualisiert 11.02.2022, 16:30
© Reuters.
EBKG
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FRANKFURT (dpa-AFX) - Nach der einseitigen Kündigung tausender Stromlieferverträge geht die Verbraucherzentrale Hessen juristisch gegen den Energie-Discounter Stromio vor. Man halte die Kündigungen für rechtswidrig und bereite eine Musterfeststellungsklage gegen das Unternehmen vor, teilte die Zentrale am Freitag mit. Allein in Hessen seien mehr als 10 000 Kunden und Kundinnen betroffen, sagte Vorstandsmitglied Philipp Wendt dem HR-Portal hessenschau.de. Die angestrebte Klage werde Kunden aus der gesamten Bundesrepublik offenstehen, ergänzte eine Sprecherin.

Stromio hatte wie andere Anbieter die Stromlieferung unter Verweis auf stark gestiegene Beschaffungspreise eingestellt. Die gekündigten Verbraucher werden zwar von ihren sogenannten Grundversorgern weiter mit Strom beliefert - aber meist nur zu stark erhöhten Neukunden-Tarifen, die auch deutlich über den vereinbarten Stromio-Preisen liegen. Hier sehen die Anwälte den Ansatz für Schadenersatz.

Das Unternehmen wollte die noch nicht vorliegende Klage nicht kommentieren. Über eine Anwaltskanzlei ließ die Firma mitteilen, dass sie die Kündigungen bedauere. Die jüngsten Preisexplosionen seien in diesem Maße nicht vorherzusehen gewesen. Bestehende Kundenbeziehungen würden "sachgerecht und kundenorientiert" abgewickelt. Dabei würden zustehende Guthaben und anteilige Boni an die Kunden ausgezahlt.

Die Klageschrift soll beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht werden. Je nach Laufzeit erwarte man erhebliche Schadenssummen von mehreren hundert Euro pro Vertrag, erklärten die Verbraucherschützer. Sie forderten die Betroffenen auf, die Verträge und Zählerstände genau zu dokumentieren, um die Ansprüche später belegen zu können. Nach Einreichung der Musterfeststellungsklage werde beim Bundesamt für Justiz ein Klageregister eingerichtet, in das sich Betroffene kostenlos eintragen könnten.

Die Hessen sind nach eigenen Angaben die erste Verbraucherzentrale, die eine Musterfeststellungsklage gegen Stromio einreicht. Auch der Grundversorger EnBW (4:EBKG) aus Karlsruhe hat eine Klage gegen Stromio angekündigt.

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