IVG Immobilien AG: IVG Immobilien AG: Scheitern der Restrukturierungsverhandlungen, Antrag auf Schutzschirmverfahren
IVG Immobilien AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung/Insolvenz
20.08.2013 16:00
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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In den von der IVG Immobilien AG (IVG oder Gesellschaft) mit den Vertretern
der zu 'Ad hoc-Komitees' zusammengeschlossenen, wesentlichen Gläubigern (i)
des Kreditvertrags über EUR 1.350 Mio. vom 25. September 2007/13. April
2012 (SynLoan I), (ii) des Kreditvertrags über EUR 1.047,4 Mio. vom 12. Mai
2009/24. Februar 2012 (SynLoan II), (iii) des bilateralen Kreditvertrags
über EUR 100 Mio. vom 30. November 2007/13. April 2013 (LBBW-Kredit) sowie
(iv) der Wandelanleihe (ISIN: DE000A0LNA87) geführten Verhandlungen über
ein umfassendes Restrukturierungskonzept und die zur Deckung des bei
Umsetzung eines Restrukturierungskonzepts zusätzlichen Liquiditätsbedarfs
erforderliche Brückenfinanzierung konnte trotz der von wesentlichen
Gläubigern vorgelegten und mit Ad hoc-Meldungen vom 10.08.2013 und
12.08.2013 veröffentlichten Eckpunkte eines Restrukturierungskonzepts keine
Einigung gefunden werden, welche die Interessen sämtlicher Stakeholder der
Gesellschaft ausreichend berücksichtigt und eine erfolgreiche Umsetzung des
Restrukturierungskonzepts hinreichend gesichert erscheinen lässt.
Die mit wesentlichen Eigen- und Fremdkapitalgebern geführten Gespräche
haben ergeben, dass bei diesen - mit Ausnahme von wesentlichen Aktionären -
keine Unterstützung für das von Gläubigern des SynLoan I/LBBW-Kredits und
der Wandelanleihe vorgelegte Konzept zu erwarten ist.
Vor diesem Hintergrund ist der Vorstand - nach intensiver Diskussion mit
dem Aufsichtsrat - zu dem Ergebnis gekommen, dass die positive
Fortbestehensprognose für die IVG nicht aufrecht erhalten werden kann.
Der Vorstand wird daher heute beim zuständigen Amtsgericht Bonn den Antrag
auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens stellen. Ziel ist die
nachhaltige Sanierung der Gesellschaft in Eigenverwaltung.
Der Antrag betrifft ausschließlich die IVG als Muttergesellschaft des IVG
Konzerns.
Sämtliche Tochtergesellschaften der IVG, insbesondere die IVG Institutional
Funds GmbH, die IVG Asset Management GmbH, die IVG Caverns GmbH, die IVG
Investment GmbH, die IVG Development GmbH, die IVG Private Funds GmbH, die
IVG Private Funds Management GmbH, die IVG Immobilien Management REIT-AG
sowie alle Objektgesellschaften sollen von dem Verfahren unberührt bleiben.
Auch das operative Geschäft soll unverändert weiterlaufen.
20.08.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: IVG Immobilien AG
Zanderstr. 5-7
53177 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 (0)228 844-400
Fax: +49 (0)228 844-372
E-Mail: ir@ivg.de
Internet: www.ivg.de
ISIN: DE0006205701, DE000A0JQMH5
WKN: 620570, A0JQMH
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime
Standard), München; Freiverkehr in Hamburg, Hannover,
Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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2009/24. Februar 2012 (SynLoan II), (iii) des bilateralen Kreditvertrags
über EUR 100 Mio. vom 30. November 2007/13. April 2013 (LBBW-Kredit) sowie
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ein umfassendes Restrukturierungskonzept und die zur Deckung des bei
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Gläubigern vorgelegten und mit Ad hoc-Meldungen vom 10.08.2013 und
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Einigung gefunden werden, welche die Interessen sämtlicher Stakeholder der
Gesellschaft ausreichend berücksichtigt und eine erfolgreiche Umsetzung des
Restrukturierungskonzepts hinreichend gesichert erscheinen lässt.
Die mit wesentlichen Eigen- und Fremdkapitalgebern geführten Gespräche
haben ergeben, dass bei diesen - mit Ausnahme von wesentlichen Aktionären -
keine Unterstützung für das von Gläubigern des SynLoan I/LBBW-Kredits und
der Wandelanleihe vorgelegte Konzept zu erwarten ist.
Vor diesem Hintergrund ist der Vorstand - nach intensiver Diskussion mit
dem Aufsichtsrat - zu dem Ergebnis gekommen, dass die positive
Fortbestehensprognose für die IVG nicht aufrecht erhalten werden kann.
Der Vorstand wird daher heute beim zuständigen Amtsgericht Bonn den Antrag
auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens stellen. Ziel ist die
nachhaltige Sanierung der Gesellschaft in Eigenverwaltung.
Der Antrag betrifft ausschließlich die IVG als Muttergesellschaft des IVG
Konzerns.
Sämtliche Tochtergesellschaften der IVG, insbesondere die IVG Institutional
Funds GmbH, die IVG Asset Management GmbH, die IVG Caverns GmbH, die IVG
Investment GmbH, die IVG Development GmbH, die IVG Private Funds GmbH, die
IVG Private Funds Management GmbH, die IVG Immobilien Management REIT-AG
sowie alle Objektgesellschaften sollen von dem Verfahren unberührt bleiben.
Auch das operative Geschäft soll unverändert weiterlaufen.
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