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DGAP-Adhoc: IVG Immobilien AG: IVG Immobilien AG: Scheitern der Restrukturierungsverhandlungen, Antrag auf Schutzschirmverfahren (deutsch)

Veröffentlicht am 20.08.2013, 16:01
IVG Immobilien AG: IVG Immobilien AG: Scheitern der Restrukturierungsverhandlungen, Antrag auf Schutzschirmverfahren

IVG Immobilien AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung/Insolvenz

20.08.2013 16:00

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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In den von der IVG Immobilien AG (IVG oder Gesellschaft) mit den Vertretern

der zu 'Ad hoc-Komitees' zusammengeschlossenen, wesentlichen Gläubigern (i)

des Kreditvertrags über EUR 1.350 Mio. vom 25. September 2007/13. April

2012 (SynLoan I), (ii) des Kreditvertrags über EUR 1.047,4 Mio. vom 12. Mai

2009/24. Februar 2012 (SynLoan II), (iii) des bilateralen Kreditvertrags

über EUR 100 Mio. vom 30. November 2007/13. April 2013 (LBBW-Kredit) sowie

(iv) der Wandelanleihe (ISIN: DE000A0LNA87) geführten Verhandlungen über

ein umfassendes Restrukturierungskonzept und die zur Deckung des bei

Umsetzung eines Restrukturierungskonzepts zusätzlichen Liquiditätsbedarfs

erforderliche Brückenfinanzierung konnte trotz der von wesentlichen

Gläubigern vorgelegten und mit Ad hoc-Meldungen vom 10.08.2013 und

12.08.2013 veröffentlichten Eckpunkte eines Restrukturierungskonzepts keine

Einigung gefunden werden, welche die Interessen sämtlicher Stakeholder der

Gesellschaft ausreichend berücksichtigt und eine erfolgreiche Umsetzung des

Restrukturierungskonzepts hinreichend gesichert erscheinen lässt.

Die mit wesentlichen Eigen- und Fremdkapitalgebern geführten Gespräche

haben ergeben, dass bei diesen - mit Ausnahme von wesentlichen Aktionären -

keine Unterstützung für das von Gläubigern des SynLoan I/LBBW-Kredits und

der Wandelanleihe vorgelegte Konzept zu erwarten ist.

Vor diesem Hintergrund ist der Vorstand - nach intensiver Diskussion mit

dem Aufsichtsrat - zu dem Ergebnis gekommen, dass die positive

Fortbestehensprognose für die IVG nicht aufrecht erhalten werden kann.

Der Vorstand wird daher heute beim zuständigen Amtsgericht Bonn den Antrag

auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens stellen. Ziel ist die

nachhaltige Sanierung der Gesellschaft in Eigenverwaltung.

Der Antrag betrifft ausschließlich die IVG als Muttergesellschaft des IVG

Konzerns.

Sämtliche Tochtergesellschaften der IVG, insbesondere die IVG Institutional

Funds GmbH, die IVG Asset Management GmbH, die IVG Caverns GmbH, die IVG

Investment GmbH, die IVG Development GmbH, die IVG Private Funds GmbH, die

IVG Private Funds Management GmbH, die IVG Immobilien Management REIT-AG

sowie alle Objektgesellschaften sollen von dem Verfahren unberührt bleiben.

Auch das operative Geschäft soll unverändert weiterlaufen.

20.08.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: IVG Immobilien AG

Zanderstr. 5-7

53177 Bonn

Deutschland

Telefon: +49 (0)228 844-400

Fax: +49 (0)228 844-372

E-Mail: ir@ivg.de

Internet: www.ivg.de

ISIN: DE0006205701, DE000A0JQMH5

WKN: 620570, A0JQMH

Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime

Standard), München; Freiverkehr in Hamburg, Hannover,

Stuttgart



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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