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ROUNDUP: EU-Kommission droht Neu-Mitglied Kroatien mit Geldstopp

Veröffentlicht am 19.08.2013, 15:30
ZAGREB (dpa-AFX) - Die EU-Kommission droht dem Neu-Mitglied Kroatien mit einer teilweisen Blockade von Finanzhilfen, falls es einen prominenten Geheimdienstagenten weiter vor der Auslieferung nach Deutschland schützt. In diesem Fall 'hätte Kroatien nur einen eingeschränkten Zugang zu den Mitteln aus EU-Fonds', sagte die EU-Justizkommissarin Viviane Reding dem Nachrichtenportal Danas am Montag in Zagreb. Daneben würden die Gegner eines Beitritts Kroatiens zum Schengenabkommen Auftrieb erhalten, zitierte das Portal die Kommissarin.

Reding hatte der kroatischen Regierung eine Frist bis zum 23. August gesetzt. Bis dahin solle sie einen verbindlichen Fahrplan vorlegen, wie sie in Zukunft die Auslieferung mutmaßlicher Straftäter an andere EU-Staaten sicherstellen will. Andernfalls werde Brüssel nicht näher bezeichnete Zwangsmaßnahmen nach Artikel 39 des kroatischen EU-Beitrittsvertrages ergreifen.

Hintergrund ist die von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe verlangte Auslieferung des pensionierten Geheimdienstoffiziers Josip Perkovic. Der wird für den Mord an dem Dissidenten Stjepan Djurekovic 1983 - noch zu jugoslawischen Zeiten - im bayerischen Wolfratshausen verantwortlich gemacht. Das kroatische Parlament hatte zwei Tage vor dem EU-Beitritt ein Sondergesetz verabschiedet, das den Geheimdienstler vor der Auslieferung schützt.

Perkovic kenne nach jahrzehntelanger Agententätigkeit zu viele Einzelheiten über illegale und verdeckte Aktionen der Dienste zu jugoslawischer und später kroatischer Zeit, hieß es in Zagreb hinter vorgehaltener Hand zur Begründung des umstrittenen Gesetzes. Die Geheimdienste Jugoslawiens und seiner Nachfolgestaaten hatten über Jahrzehnte Mordanschläge auf Regierungskritiker im Ausland verübt.

Neben Perkovic werden noch knapp 20 weitere mutmaßliche Kriminelle durch das neue Gesetz geschützt, wie die Zagreber Zeitung 'Jutarnji list' berichtete. Diese Personen würden vor allem von Österreich, Slowenien und Deutschland wegen Mordes, Drogenhandels, Vergewaltigung, Geldfälschung oder Kinderschändung mit internationalem Haftbefehl gesucht. Das im Schnellverfahren verabschiedete Sondergesetz verbietet Auslieferungen, wenn die Straftat vor dem Stichtag 7. August 2002 begangen wurde./ey/DP/stb

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