Brüssel (Reuters) - Piloten im gewerblichen Luftverkehr müssen ihren Job in der Europäischen Union mit 65 Jahren aufgeben.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte am Mittwoch die bestehende Altersgrenze und begründete dies mit der Gewährleistung der Sicherheit im Flugverkehr. Diese rechtfertige die Ungleichbehandlung von älteren Piloten. Zwar schränke die Grenze von 65 Jahren die Berufsfreiheit ein, verstoße aber nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, erklärten die Luxemburger Richter. Inhaber einer Pilotenlizenz dürften mit 65 Jahren jedoch weiter Leer- und Überführungsflüge für eine Airline machen, wenn keine Fluggäste, Fracht oder Post an Bord seien. Auch als Ausbilder oder Prüfer dürften die betroffenen Piloten an Bord eingesetzt werden, sofern sie nicht zur Flugbesatzung gehörten.(Az: C-190/16)
Ein Pilot der Lufthansa (DE:LHAG) hatte dagegen geklagt, dass er nach Erreichen der Altersgrenze für zwei Monate nicht mehr weiterbeschäftigt wurde, obwohl sein Arbeitsvertrag noch bis zum Ende desselben Jahres lief. Der Pilot sah darin eine Diskriminierung wegen seines Alters. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte den Fall zur Klärung an den EuGH verwiesen.