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EuGH soll zu Pressefreiheit und Schutz der Urheber entscheiden

Veröffentlicht am 27.07.2017, 14:21
© Reuters. Volker Beck of Germany's environmental party Die Gruenen (The Greens)  attends a session of the lower house of parliament Bundestag to vote on legalising same-sex marriage, in Berlin

© Reuters. Volker Beck of Germany's environmental party Die Gruenen (The Greens)  attends a session of the lower house of parliament Bundestag to vote on legalising same-sex marriage, in Berlin

Karlsruhe (Reuters) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll klären, ob ein Autor die Veröffentlichung seines Textes durch die Presse verhindern kann, wenn es um eine wichtige öffentlich geführte Debatte geht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) rief am Donnerstag im Streit zwischen dem Grünen-Politiker Volker Beck und Spiegel Online den EuGH an. Das oberste EU-Gericht soll prüfen, ob die europäische Richtlinie zum Urheberrecht einen solchen Spielraum zulässt. (AZ: I ZR 228/15)

Im Prozess zwischen dem Politiker und dem Online-Magazin geht es um einen früheren Buchbeitrag Becks zur Legalisierung der Pädophilie. Beck hatte stets betont, dass sein Original beim Druck verändert worden sei. Als 2013 der Ursprungstext gefunden wurde, sah Spiegel Online darin den Beleg, dass Beck entgegen seiner Darstellung inhaltlich nicht verändert wurde, vielmehr seien die zentralen Aussagen nahezu identisch. Das Original-Manuskript wurde ohne Becks Zustimmung von Spiegel Online verlinkt. Der Grünen-Politiker, der sich von seinen früheren Aussagen zur Pädophilie distanziert, klagt wegen Verletzung seines Urheberrechts. Spiegel Online sieht dagegen die vollständige Veröffentlichung vom Recht auf Informationsfreiheit gedeckt. Erst wenn der EuGH die Vorfrage entschieden hat, ob das europäische Urheberrecht in bestimmten Fällen auch nicht genehmigte Veröffentlichungen erlaubt, wird der BGH über die Klage des Grünen-Politikers endgültig entscheiden.

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