EVN drückt nach einem erfreulichen Geschäftsjahr auf die Euphoriebremse. Die Jahreszahlen waren von einem im mehrjährigen Vergleich deutlich kälteren Winterhalbjahr 2016/2017 und einem Einmalertrag in Bulgarien begünstigt. Zudem gibt das Management zu bedenken, dass die ungewissen regulatorischen Rahmenbedingungen sowie die laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen das Ergebnis wesentlich beeinflussen könnten. In Bulgarien sieht sich EVN weiterhin mit administrativen Strafverfahren wegen Bagatellvergehen konfrontiert.
Zudem wirft die bulgarische Wettbewerbsbehörde der EVN eine Mehrzahl von Verstößen wegen der Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung vor. Weitere Rechtsstreitigkeiten bestehen mit der Moskauer Antimonopolkommission im Zusammenhang mit einem Investitionsvertrag zur Müllverbrennung sowie mit dem Hitachi-Konsortium im Zusammenhang mit der verspäteten Fertigstellung des Kraftwerks Walsum 10. Ungeachtet dessen ist EVN gut in das laufende Geschäftsjahr gestartet. Im 1. Quartal wurde der Gewinn pro Aktie trotz durchschnittlich deutlich milderer Temperaturen um rund 18% gesteigert.
Während die niedrigeren Erlöse aus dem Gashandel sowie dem Energie- und Netzabsatz in Südosteuropa auch den Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger fallen ließen, verzeichnete EVN Zuwächse in der erneuerbaren Stromerzeugung, der Vermarktung thermischer Kraftwerke zur Netzstabilisierung sowie beim Wärmeverkauf. Zudem wurde der Gewinn durch den Wegfall einer Sonderabschreibung begünstigt.
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Ein Beitrag von Volker Gelfarth.