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OTS: Vergleich.de Gesellschaft für Verbraucherinformation mbH / Wohn-Riester ...

Veröffentlicht am 09.09.2013, 10:21
Aktualisiert 09.09.2013, 10:24
Wohn-Riester mit neuen Vorteilen

Berlin (ots) - Vergleich.de verrät, wie Baufinanzierer von den

Änderungen bei Wohn-Riester-Verträgen profitieren

Mit dem neuen Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz traten einige

Änderungen bei Wohn-Riester-Verträgen in Kraft. So wurden

beispielsweise die Entnahmebeschränkungen aufgehoben und die

Verwendungsmöglichkeiten erweitert.

'Dank der neuen gesetzlichen Regelung können Baufinanzierer mit

einem Riester-Vertrag nun ihr angespartes Kapital flexibler einsetzen

und sogar für die Tilgung ihres Darlehens verwenden.', erklärt Marc

Brammer, Geschäftsführer des Vergleichsportals Vergleich.de. 'Das

Sparguthaben kann jetzt sowohl für den Erwerb einer eigengenutzten

Immobilie als auch für die Entschuldung einer laufenden

Baufinanzierung genutzt werden.' Einzige Bedingung hierfür ist, dass

bereits mehr als 3.000 Euro angespart wurden und mindestens 3.000

Euro im Vertrag verbleiben.

Mit dem entnommenen Guthaben aus dem Riester-Vertrag ist es nicht

nur möglich, das auslaufende Darlehen vollständig abzubezahlen.

Ebenso können Sondertilgungen geleistet werden und somit die

Zinskosten und die Restlaufzeit der Baufinanzierung verkürzt werden.

'Dies kann immer dann sinnvoll sein, wenn die Darlehenszinsen höher

sind als die Rendite des Riester-Sparvertrags nach Abzug aller

Kosten.', so Brammer. Beträgt der effektive Jahreszins für eine

Baufinanzierung bei einer zehnjährigen Zinsbindung beispielsweise

2,53 Prozent, muss die Rendite des Riester-Vertrages nach Abzug der

einmaligen Abschlussgebühr und der laufenden Verwaltungskosten unter

diesem Prozentsatz liegen. Aufgrund der aktuellen Niedrigzinsen

trifft dies derzeit auf viele Riester-Sparverträge zu.

Wohnriester jetzt auch für barrierefreies Umbauen verwendbar Als

weitere Neuerung kann das Sparguthaben nun auch für die alters- oder

behindertengerechte Modernisierung der Immobilie verwendet werden. Je

nach Erwerbsdatum der Immobilie gilt es aber ein Kostenminimum zu

beachten. Außerdem müssen die Maßnahmen von einem Sachverständigen

überprüft werden. Wichtig: Weitere staatliche Unterstützungen für die

Modernisierung, wie beispielsweise KfW-Förderungen oder steuerliche

Vorteile, können dann nicht mehr genutzt werden.

'Wohn-Riester ist aufgrund der staatlichen Förderung und der

steuerlichen Vorteile eine gute Möglichkeit, sich den Traum von der

Altersvorsorge Eigenheim zu erfüllen', meint Brammer. 'Mit einer

günstigen Baufinanzierung schaffen künftige Immobilienbesitzer zudem

eine gute Basis für die Erfüllung dieses Traums. Interessenten

sollten hierfür am besten mit einem Baugeld-Vergleich verschiedene

Angebote vergleichen.'

Weitere Informationen zu den aktuellen Änderungen bei

Wohn-Riester-Verträgen gibt es im Vergleich.de-Newsletter September.

Die Anmeldung ist unter dem folgenden Link möglich:

https://www.vergleich.de/index.php?id=6909. Der Vergleich.de

Newsletter erscheint monatlich und bietet aktuelle und informative

Artikel aus den Bereichen Finanzierung, Geldanlage und Versicherung.

Hier finden Sie die vollständige Pressemitteilung:

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