Düsseldorf, 16. Mrz (Reuters) - Im Cum-Ex-Strafprozess vor dem Bonner Landgericht droht mehreren Banken und Investment-Gesellschaften kurzfristig keine Einziehung von Gewinnen aus den umstrittenen Geschäften. Die zuständige Strafkammer habe mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft entschieden, dass sie von einer Einziehungsbeteiligung von vier Gesellschaften absehen werde, teilte das Landgericht Bonn am Montag mit. Bei diesen gehe es um ein Einziehungsvolumen von rund 220 Millionen Euro. Für die beiden Hauptangeklagten und die ebenfalls noch am Verfahren beteiligte M.M.Warburg-Gruppe könnte nun bald eine Entscheidung ergehen, der Prozess steuert auf ein Urteil zu. Die Warburg-Gruppe lehnte eine Stellungnahme ab. Sie hatte aber bereits erklärt, dass sie für mögliche Belastungen gewappnet sei.
Vor der 12. Großen Strafkammer des Landgerichts Bonn müssen sich die beiden britischen Händler Martin S. und Nicholas D. verantworten. Sie sollen laut Anklage von 2006 bis 2011 mit Aktiendividenden getrickst und den deutschen Staat um rund 440 Millionen Euro gebracht haben. Der Tatbestand der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall sei grundsätzlich erfüllt, hatte das Gericht in einer ersten Zwischenbilanz des im vergangenen September begonnenen Verfahrens erklärt. Die beiden Angeklagten hatten gegenüber der Staatsanwaltschaft und vor Gericht umfassend ausgesagt.
Auch fünf Geldhäuser mussten den Richtern am Landgericht Bonn Rede und Antwort stehen. Laut dem Gericht handelt es sich dabei neben der Holdinggesellschaft der Hamburger Privatbank M.M. Warburg um deren Tochter Warburg Invest und um Fondshäuser der französischen Bank Societe Generale SOGN.PA
und des US-Instituts BNY Mellon sowie die Hamburger Kapitalverwaltungsgesellschaft Hansainvest. Bei den letzten vier Unternehmen sei derzeit nicht verlässlich abzusehen, wann für diese alle noch offenen Fragen geklärt werden könnten, erklärte das Gericht. Von deren Vertretern dieser Beteiligten sei die Stellung von bis zu zwanzig weiteren Beweisanträgen angekündigt worden. Der ansonsten unmittelbar bevorstehende Schluss der Beweisaufnahme könne sich so um mehrere Hauptverhandlungstage verzögern. Aber auch angesichts der Folgen des um sich greifenden Coronavirus sei ein zügiger Abschluss des Verfahrens angezeigt.
"Die Kammer hält vor diesem Hintergrund eine mehrwöchige Verzögerung des ansonsten kurzfristig möglichen Verfahrensabschlusses für unangemessen", betonte das Gericht. Das Absehen von der Einziehung bedeute jedoch "keinen endgültigen Ausschluss einer Einziehung gegenüber den hier ausgeschiedenen vier Einziehungsbeteiligten", hieß es weiter. Zudem hätten die zuständigen Finanzbehörden angekündigt, Rückforderungsbescheide gegen die Kapitalanlagegesellschaften zu erlassen. "Es ist daher nicht zu befürchten, dass durch diese Entscheidung des Gerichts die Rückgewinnung der zu Unrecht erstatteten Kapitalertragsteuerbeträge unterbleibt", stellte das Gericht klar. Das Verfahren soll am Dienstag fortgesetzt werden.
Bei den Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger die einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung herum untereinander Aktien mit - also cum - und ohne - ex - Dividendenanspruch. Die Fälle hatten weite Kreise gezogen, dem Fiskus entstand ein milliardenschwerer Schaden.