Cyber-Monday-Deal: Bis zu 60% Rabatt auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP 3: Prokon meldet Insolvenz an - Geschäftsbetrieb geht weiter

Veröffentlicht am 22.01.2014, 20:44

(neu: Insolvenzverwalter, DSW)

ITZEHOE/HAMBURG (dpa-AFX) - Der in finanzielle Schieflage geratene Windkraftanlagen-Finanzierer Prokon hat wie angedroht beim Amtsgericht Itzehoe Insolvenz angemeldet. Der Hamburger Rechtsanwalt Dietmar Penzlin ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Prokon Regenerative Energien GmbH bestellt worden, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Über das Prokon-Vermögen könne nun nur noch mit Zustimmung Penzlins verfügt werden. Gut 75 000 Anleger hatten dem Unternehmen über Genussrechte rund 1,4 Milliarden Euro anvertraut. Sie müssen um ihr Geld bangen. Prokon beschäftigt rund 1300 Mitarbeiter.

Der Geschäftsbetrieb werde ohne Einschränkungen fortgeführt, teilte Penzlin mit. Die bisherigen Ansprechpartner stünden Lieferanten und Kunden bei Prokon weiter zur Verfügung. Für die Beschäftigten werde eine Insolvenzgeldvorfinanzierung vorbereitet. Dadurch könnten Löhne und Gehälter bis einschließlich April 2014 über Insolvenzgeld vorfinanziert werden. Penzlin betonte, dass Rückzahlungen von Genussscheinkapital oder Zinsen derzeit nicht möglich seien. Forderungen könnten erst angemeldet werden, wenn das Insolvenzverfahren später eröffnet werden sollte.

Anlegerschützer erwarten ein kompliziertes Verfahren. 'Die Tatsache, dass die rund 1,4 Milliarden Euro, die das Unternehmen bei Anlegern eingesammelt hat, als Genussscheine mit teilweise recht unterschiedlichen Bedingungen ausgestaltet sind, macht den Prokon-Fall nicht nur einzigartig, sondern auch juristisch äußerst komplex', teilte die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) mit. Ursprung der Insolvenz sei die handwerklich fehlerhafte Kombination von langfristigen Projekten, die das Kapital 10 bis 20 Jahre binden, mit der Finanzierung durch kurzfristig kündbares Genussscheinkapital. 'Klar ist aber auch, dass nicht die Anleger an der Misere Schuld sind. Diesen Schuh muss sich schon das Prokon-Management anziehen', sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler.

Prokon gab sich trotz Insolvenz-Anmeldung optimistisch. Das bedeute keineswegs das Aus. Das Geschäftsmodell solle angepasst werden. 'Wir sind nach wie vor operativ gut aufgestellt und sind zuversichtlich, dass wir die aktuellen Schwierigkeiten überstehen werden.' Gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter und im Dialog mit unseren Anlegern 'werden wir alles daran setzen, die Zukunftsfähigkeit von Prokon zu sichern'.

Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) sagte, diese Insolvenz sei bedauerlich. 'Aber sie bietet auch eine Chance. Wir haben als Land das Interesse, dass die produzierenden Teile fortgeführt werden.' Es werde noch in dieser Woche Gespräche mit allen Akteuren am Standort Itzehoe geben.

Mit dem Insolvenzantrag hat Prokon den Kampf um die notwendige Gunst seiner 75 000 Kapitalanleger verloren. Das Unternehmen hatte am 10. Januar auf seiner Homepage seine Anleger dazu aufgerufen, ihr Geld vorerst nicht aus der insolvenzbedrohten Firma zu ziehen und Kapitalkündigungen zurückzunehmen. Anderenfalls drohe eine Plan-Insolvenz.

Kürzlich hatte Prokon mitgeteilt, dass 227 Millionen Euro von 1,4 Milliarden Euro an Genusskapital gekündigt worden seien. Um eine Insolvenz zu verhindern, hätten laut Prokon 95 Prozent des Kapitals vorerst in der Firma bleiben müssen. Rein rechnerisch wären also maximal 70 Millionen Euro Kündigungen des Genussrechtskapitals verkraftbar gewesen.

Auf seiner Homepage veröffentlichte Prokon eine Übersicht Stand Mittwoch 22. Januar 17.00 Uhr. Demnach sollen fast 41 000 Anleger zugesagt haben, 759 Millionen des Genussrechtskapitals vorerst in der Firma zu belassen.

Allen Prokon-Anlegern mit Genussrechten droht theoretisch ein Totalverlust ihres Kapitals, da ihre Forderungen nachrangig behandelt werden. Darauf hatten Verbraucherschutzverbände hingewiesen.

Prokon hatte mit hohen Renditen bis zu 8 Prozent geworben. Prokon-Chef Carsten Rodbertus hatte bewusst auf Bankenfinanzierungen verzichtet. Stattdessen setzte er auf kurzfristig kündbare Anlagen von Kleinanlegern, um vor allem Windkraftanlagen zu finanzieren. Prokon geriet wegen Kapitalkündigungen in eine Liquiditätsklemme. Außerdem gab es Spekulationen, Prokon würde nach dem Schneeballsystem mit neuem Kapital Zinsen bedienen. Prokon konnte zuletzt weder Zinsen noch gekündigtes Genusskapital ausbezahlen./wsz/DP/he

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.