BERLIN/LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die große Koalition muss nach einer Panne die bereits vom Bundestag verabschiedete Ökostromreform nachbessern. Andernfalls würde mehreren hundert Biogasanlagen ein Teil der Förderung gestrichen. Aus rechtlichen Gründen war aber zugesichert worden, dass bestehende Anlagen weiterhin komplett ihre auf 20 Jahre garantierten Vergütungen bekommen. Nur bei neuen Anlagen soll gekürzt werden. Die Förderkosten werden auf den Strompreis von Bürgern und Wirtschaft umgelegt. Für Erleichterung sorgte ein EU-Urteil, wonach ausländischen Ökostromanbietern keine Förderung gezahlt werden muss.
Die Grünen warfen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) "handwerklichen Pfusch" vor. Hätten Gabriel und die große Koalition dem Parlament mehr Zeit zur Beratung gegeben, wäre das nicht passiert, erklärten sie. Union und SPD wollen nun mehrere Korrekturen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an ein geplantes Gesetz "zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" anhängen. Es soll noch diese Woche vom Bundestag beschlossen werden - somit könnte das reformierte und korrigierte EEG wie geplant ab 1. August gelten.
Positive Nachrichten für die Bundesregierung kamen hingegen aus Luxemburg: EU-Staaten können Ökostrom rein national fördern und müssen nicht grünen Strom von Anbietern aus Nachbarstaaten unterstützen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag. Die Richter erklärten damit die aktuellen Regeln zur Förderung von Ökostrom für rechtens.
Somit können EU-Staaten ihre Wind- und Solarkraft weiter rein national unterstützen, was sie bislang auch fast ausschließlich tun (Rechtssache C-573/12). Gegen diese Praxis hatte ein finnischer Windkraftbetreiber geklagt. Er wollte seinen nach Schweden geleiteten Ökostrom nach dortigen Fördersätzen vergütet bekommen. Hätte er recht bekommen, hätte auch Deutschland das EEG ändern müssen.
Damit hätten hohe Zusatzkosten drohen können, die per Umlage auf die Strompreise abgewälzt würden. Gabriel sprach von einem "klaren und deutlichen Signal". Es schaffe Rechtssicherheit für die nationalen Fördersysteme und bestätige die Position der Bundesregierung in der Debatte mit der EU-Kommission um das reformierte EEG. "Ich gehe davon aus, dass der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG jetzt nichts mehr im Wege steht."
Nach Ansicht der EuGH-Richter behindern die Förderregeln zwar die Einfuhr von grünem Strom aus anderen EU-Staaten und damit den freien Warenverkehr. Dies sei aber gerechtfertigt durch das Allgemeininteresse, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern, um die Umwelt zu schützen und den Klimawandel zu bekämpfen.
Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt kritisierte mit Blick auf das Nachbessern der EEG-Reform: "Solche Fehler hätten mit einem ordentlichen Verfahren vermieden werden können." Betroffen sei ein Großteil der Biogaserzeugungsanlagen, deren Existenz durch den "Murks aus dem Hause Gabriel" in Gefahr sei. Im Wirtschaftsministerium hieß es, es handele sich um einen "redaktionellen Fehler". Dieser würde dazu führen, dass der Bestandsschutz bei der Förderung für vor 2012 in Betrieb genommene Blockheizkraftwerke wegfällt, die in der Nähe einer Biogasanlage stehen und mit dem Biogas Energie produzieren.
Wenn die Reform nicht am 1. August in Kraft tritt, können laut Regierung Unternehmen nicht mehr rechtzeitig Rabattanträge bei den Ökostrom-Förderkosten für 2015 stellen. Die Industrie soll weiter um rund fünf Milliarden Euro entlastet werden, ohne die Nachlässe warnt sie vor Jobverlusten.
Das EEG fördert klimafreundliche Stromerzeugung aus Sonne, Wind, Wasser und Biogas mit Milliarden-Summen - es soll helfen, den Atomausstieg bis 2022 zu meistern. Um die Kosten stärker zu begrenzen, soll es gerade bei neuen Windrädern an Land und bei neuen Biogasanlagen Förderkürzungen geben. Die Förderkosten werden auf den Strompreis umgelegt. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden zahlt derzeit netto 218 Euro EEG-Umlage.t/DP/stw