Cyber-Monday-Deal: Bis zu 60% Rabatt auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

GESAMT-ROUNDUP: Bundesregierung unterläuft Panne bei Ökostromgesetz

Veröffentlicht am 01.07.2014, 17:08
Aktualisiert 01.07.2014, 17:09

BERLIN/LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die große Koalition muss nach einer Panne die bereits vom Bundestag verabschiedete Ökostromreform nachbessern. Andernfalls würde mehreren hundert Biogasanlagen ein Teil der Förderung gestrichen. Aus rechtlichen Gründen war aber zugesichert worden, dass bestehende Anlagen weiterhin komplett ihre auf 20 Jahre garantierten Vergütungen bekommen. Nur bei neuen Anlagen soll gekürzt werden. Die Förderkosten werden auf den Strompreis von Bürgern und Wirtschaft umgelegt. Für Erleichterung sorgte ein EU-Urteil, wonach ausländischen Ökostromanbietern keine Förderung gezahlt werden muss.

Die Grünen warfen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) "handwerklichen Pfusch" vor. Hätten Gabriel und die große Koalition dem Parlament mehr Zeit zur Beratung gegeben, wäre das nicht passiert, erklärten sie. Union und SPD wollen nun mehrere Korrekturen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an ein geplantes Gesetz "zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" anhängen. Es soll noch diese Woche vom Bundestag beschlossen werden - somit könnte das reformierte und korrigierte EEG wie geplant ab 1. August gelten.

Positive Nachrichten für die Bundesregierung kamen hingegen aus Luxemburg: EU-Staaten können Ökostrom rein national fördern und müssen nicht grünen Strom von Anbietern aus Nachbarstaaten unterstützen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag. Die Richter erklärten damit die aktuellen Regeln zur Förderung von Ökostrom für rechtens.

Somit können EU-Staaten ihre Wind- und Solarkraft weiter rein national unterstützen, was sie bislang auch fast ausschließlich tun (Rechtssache C-573/12). Gegen diese Praxis hatte ein finnischer Windkraftbetreiber geklagt. Er wollte seinen nach Schweden geleiteten Ökostrom nach dortigen Fördersätzen vergütet bekommen. Hätte er recht bekommen, hätte auch Deutschland das EEG ändern müssen.

Damit hätten hohe Zusatzkosten drohen können, die per Umlage auf die Strompreise abgewälzt würden. Gabriel sprach von einem "klaren und deutlichen Signal". Es schaffe Rechtssicherheit für die nationalen Fördersysteme und bestätige die Position der Bundesregierung in der Debatte mit der EU-Kommission um das reformierte EEG. "Ich gehe davon aus, dass der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG jetzt nichts mehr im Wege steht."

Nach Ansicht der EuGH-Richter behindern die Förderregeln zwar die Einfuhr von grünem Strom aus anderen EU-Staaten und damit den freien Warenverkehr. Dies sei aber gerechtfertigt durch das Allgemeininteresse, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern, um die Umwelt zu schützen und den Klimawandel zu bekämpfen.

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt kritisierte mit Blick auf das Nachbessern der EEG-Reform: "Solche Fehler hätten mit einem ordentlichen Verfahren vermieden werden können." Betroffen sei ein Großteil der Biogaserzeugungsanlagen, deren Existenz durch den "Murks aus dem Hause Gabriel" in Gefahr sei. Im Wirtschaftsministerium hieß es, es handele sich um einen "redaktionellen Fehler". Dieser würde dazu führen, dass der Bestandsschutz bei der Förderung für vor 2012 in Betrieb genommene Blockheizkraftwerke wegfällt, die in der Nähe einer Biogasanlage stehen und mit dem Biogas Energie produzieren.

Wenn die Reform nicht am 1. August in Kraft tritt, können laut Regierung Unternehmen nicht mehr rechtzeitig Rabattanträge bei den Ökostrom-Förderkosten für 2015 stellen. Die Industrie soll weiter um rund fünf Milliarden Euro entlastet werden, ohne die Nachlässe warnt sie vor Jobverlusten.

Das EEG fördert klimafreundliche Stromerzeugung aus Sonne, Wind, Wasser und Biogas mit Milliarden-Summen - es soll helfen, den Atomausstieg bis 2022 zu meistern. Um die Kosten stärker zu begrenzen, soll es gerade bei neuen Windrädern an Land und bei neuen Biogasanlagen Förderkürzungen geben. Die Förderkosten werden auf den Strompreis umgelegt. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden zahlt derzeit netto 218 Euro EEG-Umlage.t/DP/stw

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.