BERLIN (dpa-AFX) - Die Länder pochen in den Verhandlungen mit dem Bund über die Neuordnung der Finanzbeziehungen auf Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag über das Jahr 2019 hinaus. Alle Länder müssten ihre Aufgaben tätigen und zugleich ab 2020 die Schuldenbremse einhalten können, sagte der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) am Mittwoch in Berlin. Um diese Ziele zu erreichen, könne auf das "Soli"-Geld nicht verzichtet werden, sagte er nach Gesprächen der Finanzminister von Bund und Ländern.
Die Zukunft des unbefristeten "Soli" ist ein Punkt in den Bund-Länder-Verhandlungen. Diskutiert wird unter anderem, die Sonderabgabe in die Einkommen-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer zu integrieren. Dann würden auch Länder und Kommunen davon profitieren. Bisher stehen die Einnahmen aus dem "Soli" von aktuell etwa 15 Milliarden Euro allein dem Bund zu.
Nach Ansicht von Juristen des Bundestages muss der "Soli" mit dem Ende des "Solidarpakts II" zur Finanzierung des "Aufbau Ost" nicht zwangsläufig nach 2019 auslaufen. Sollte der Prozess der Wiedervereinigung auch nach 2019 noch nicht abgeschlossen und die finanzielle Sonderaufgabe des Bundes noch nicht beendet sein, "so ließe sich der Solidaritätszuschlag auch mit unveränderter Begründung fortführen", heißt es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das der dpa vorliegt und über das zuvor die "Süddeutsche Zeitung" berichtete.
Aber auch wenn keine weiteren Aufbau-Ost-Gelder fällig werden, sehen die Parlamentsjuristen keine Probleme. Durch eine Umwidmung der Ergänzungsabgabe für neue Aufgaben - etwa als Finanzierungsbeitrag für den Strukturwandel in ganz Deutschland oder für einen Altschuldenfonds - ließe sich ein neuer Zweck begründen.kr