FRANKFURT (dpa-AFX) - Das Finanzamt Frankfurt hat dem globalisierungskritischen Verein Attac den Status der Gemeinnützigkeit aberkannt. Die Behörde habe dies mit dem Hinweis begründet, Attac verfolge allgemeinpolitische Ziele, sagte eine Attac-Sprecherin. Diese Begründung sei absurd. Ihre Kampagnen und Projekte sieht die 28 500 Mitglieder zählende Organisation nicht gefährdet: "Unsere Unterstützer halten uns die Stange. Wir packen das."
Die "Frankfurter Rundschau" (Freitag) hatte zuerst über den Entzug der Gemeinnützigkeit berichtet. Die Entscheidung des Finanzamts gilt rückwirkend für die Steuerbescheide Jahre 2010, 2011 und 2012. Attac hat nach eigenen Angaben Widerspruch eingelegt. Geld müsse nicht zurückgezahlt werden, sagte die Sprecherin.
Einzige praktische Folge sei zunächst, dass Attac derzeit keine Spendenquittungen ausstellen könne. Geldgeber können deshalb ihre Spenden nicht mehr von der Steuer absetzen. Der Verein finanziert seinen 1,5 Millionen Euro großen Etat zu mehr als 90 Prozent aus Beiträgen und Spenden.
Attac ist vor allem mit Protesten gegen die Europäische Zentralbank sowie Forderungen nach einer Finanztransaktionssteuer und einer Vermögensabgabe bekanntgeworden. Die beiden letzten Punkte hatte das Finanzamt offenbar als allgemeinpolitisches Engagement gewertet. Attac bezeichnet das Engagement als "ökonomische Alphabetisierung" - die Förderung von Bildung hat die Organisation als Hauptzweck des Vereins angegeben. Ein weiteres Ziel sei die Förderung des demokratischen Staatswesens, sagte die Sprecherin.
Das CDU-geführte hessische Finanzministerium wies eine mögliche politische Einflussnahme auf die Entscheidung zurück. Ein solcher Vorwurf sei "abenteuerlich", sagte ein Sprecher. Die mitregierenden Grünen forderten eine schnelle Aufklärung des Sachverhalts, während die oppositionelle Linke in einer Mitteilung von "Gesinnungssteuerrecht" sprach. Die Steuerbehörden dienten als politisches Instrument, um bestimmte politische Positionen aus der Öffentlichkeit zu verbannen.
Gemeinnützige Zwecke verfolgt, wer die "Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet" ohne kommerzielles Eigeninteresse fördert. Als gemeinnützig anerkannte Organisationen werden ganz oder teilweise von Steuern befreit. Den rechtlichen Rahmen beschreibt Paragraf 52 der Abgabenordnung: Als gemeinnützig gilt danach unter anderem die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, die Unterstützung von Flüchtlingen oder Kriegsopfern sowie die Förderung von Religion, Sport oder Tierschutz.kr