Nvidia hat seit unserer Empfehlung im November um 197% zugelegt. Ist jetzt der Moment zu verkaufen? 🤔Mehr erfahren

Bayer legt auch gegen drittes Glyphosat-Urteil Berufung ein

Veröffentlicht am 10.02.2020, 16:00
Aktualisiert 10.02.2020, 16:01
© Reuters.  Bayer legt auch gegen drittes Glyphosat-Urteil Berufung ein
BAYGN
-
MON
-

New York/Frankfurt, 10. Feb (Reuters) - Bayer BAYGn.DE ist wie erwartet auch gegen das dritte Glyphosat-Urteil in den USA in Berufung gegangen. Im Fall des Ehepaares Alberta und Alva Pilliod, das seine Krebserkrankungen auf die Verwendung des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup zurückführt, habe Bayer bei einem Berufungsgericht in San Francisco Berufung eingereicht, teilte der Konzern am Montag mit. Das Unternehmen sei der Auffassung, dass das Urteil der Jury weder mit dem Gesetz noch mit wissenschaftlichen Erkenntnissen im Einklang stehe.

Das Urteil war das bislang aufsehenerregendste gegen Bayer im Zuge der Glyphosatklagewelle gewesen, die sich das Unternehmen mit der Übernahme des US-Konzerns Monsanto (NYSE:MON) ins Haus geholte hatte. Die Geschworenen hatten das Unternehmen zu einer Strafe von insgesamt zwei Milliarden Dollar an das Ehepaar Pilliod verurteilt, das Roundup jahrzehntelang zur Unkrautbekämpfung auf seinem Grundstück einsetzte. Die Strafe war später von einer Richterin auf 86,7 Millionen Dollar gesenkt worden. erklärte am Montag, dass US-Regulierungsbehörden Glyphosat wiederholt als nicht krebserregend eingestuft hätten und dass die Anwälte der Pilliods während des Prozesses gegen Gerichtsbeschlüsse verstoßen hätten, um die Geschworenen zu beeinflussen. Erst kürzlich hatte der Konzern Rückendeckung von der US-Umweltbehörde EPA erhalten, die nach Abschluss einer erneuten Überprüfung ihre Einschätzung bekräftigte hatte, dass Glyphosat bei sachgemäßer Anwendung nicht krebserregend sei. Bei der Kanzlei, die die Pilliods vertritt, war zunächst keine Stellungnahme erhältlich. Bayer hat bislang drei Glyphosat-Prozesse in erster Instanz verloren und wurde von den Geschworenen zu hohen Schadenersatzzahlungen verurteilt, die später jedoch von den zuständigen Richtern gesenkt wurden.

In den beiden ersten Urteilen, in denen Glyphosat für die Krebserkrankungen der Kläger Dewayne Johnson und Edwin Hardeman verantwortlich gemacht wurde, hat der Konzern bereits Berufung eingelegt. Im Fall Johnson rechnet Bayer mit dem Beginn des Berufungsverfahrens im März oder April. In den USA sieht sich der Konzern wegen Glyphosat mit rund 42.700 Klägern konfrontiert. Der US-Staranwalt Ken Feinberg versucht, eine außergerichtliche Einigung zwischen Bayer und den US-Klägern zu erreichen. Um eine Ablenkungen bei den Vergleichsgesprächen zu vermeiden, wurden in den letzten Monaten mindestens sechs geplante Gerichtsverfahren verschoben. Es wird daher spekuliert, dass es nicht mehr lange bis zu einer Einigung dauern könnte.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.