Nvidia hat seit unserer Empfehlung im November um 197% zugelegt. Ist jetzt der Moment zu verkaufen? 🤔Mehr erfahren

Bayers Glyphosat-Rechtsstreit geht in USA in erste Berufungsrunde

Veröffentlicht am 02.06.2020, 22:04
Aktualisiert 02.06.2020, 22:06
© Reuters.
BAYGN
-
MON
-

New York/Frankfurt, 02. Jun (Reuters) - Der Schadenersatz-Streit um den zum Bayer BAYGn.DE -Konzern gehörenden Unkrautvernichter Glyphosat ist in eine neue Runde gegangen. Vor einem kalifornischen Gericht begann am Dienstag das erste Berufungsverfahren in den USA. In der einstündigen Anhörung legten die Anwälte beider Parteien ihre Argumente dar. Die drei Richter erörterten mit ihnen Verfahrensfragen. In welche Richtung ihre Entscheidung gehen könnte, war nicht erkennbar. Verhandelt wird der Fall des ehemals als Platzwart an einer kalifornischen Schule tätigen Dewayne Johnson. In der Vorinstanz war Bayer erstmals für die Krebserkrankung eines Klägers verantwortlich gemacht und zu Schadenersatz verurteilt worden.

Der Konzern rechnet im nun begonnenen Berufungsverfahren nach früheren Angaben mit einem Urteil bis Ende August. Er hat in den USA bislang drei Prozesse wegen der angeblich krebserregenden Wirkung von Glyphosat in erster Instanz verloren und ist gegen diese Urteile in Berufung gegangen. Der Bayer-Aktienkurs war mit der Klagewelle, die sich das Unternehmen mit der Übernahme des US-Agrarchemiekonzerns Monsanto (NYSE:MON) ins Haus geholt hatte, eingebrochen. In den USA sah sich Bayer in diesem Zusammenhang zuletzt mit rund 52.500 Klägern konfrontiert.

Der US-Staranwalt Ken Feinberg versucht seit Monaten, eine außergerichtliche Einigung zwischen Bayer und den US-Klägern zu erreichen, die den Konzern nach Einschätzung von Analysten zwischen acht und zwölf Milliarden Dollar kosten könnte. Bayer hatte kürzlich erklärt, in den Mediationsgesprächen Fortschritte erzielt zu haben, nachdem es in einem Medienbericht hieß, der Konzern habe eine mündliche Vereinbarung zur Beilegung von einem Großteil der Glyphosat-Klagen erzielt. Bayer hatte wiederholt betont, einen Vergleich nur dann in Betracht zu ziehen, wenn dieser wirtschaftlich sinnvoll und so strukturiert sei, dass künftige Rechtsstreitigkeiten zu einem Abschluss gebracht werden.

(Reporterin: Tina Bellon, Patricia Weiß, Ludwig Burger geschrieben von Georg Merziger redigiert von Christian Rüttger Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Redaktionsleitung unter den Telefonnummern 069-7565 1232 oder 030-2888 5168.)

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.