KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der jahrelange Markenstreit zwischen den deutschen Sparkassen und der spanischen Santander-Bank um die Farbe Rot geht in eine neue Runde: Der Bundesgerichtshof (BGH) wies den Fall an die Vorinstanz zurück. Das Oberlandesgericht Hamburg müsse den Fall neu prüfen, hieß es am Mittwoch in Karlsruhe. (Az.: I ZR 78/14
Die Sparkassen wollen den Spaniern die Verwendung der Signalfarbe auf dem deutschen Markt verbieten lassen. 2007 hatten die Sparkassen sich ihr Rot als Marke beim Deutschen Patentamt schützen lassen. Sie verwenden das Signalrot mit der Bezeichnung HKS 13 seit 1972 als einheitliche Geschäftsfarbe für ihre etwa 15 000 Filialen. Die spanische Santander-Bank benutzt seit den 1980er Jahren weltweit den fast gleichen Rotton HKS 14. Seit 2004 ist sie auch in Deutschland präsent. Dem BGH liegt jedoch auch noch ein Verfahren vor, in dem es um die Löschung der Farbmarke geht. Denn das Bundespatentgericht hatte auf Antrag der Santander hin im Juli die Löschung der Marke für die Sparkasse angeordnet. Diese haben daraufhin Revision beim BGH eingelegt, über die das Gericht noch beraten müsse, sagte der BGH-Senatsvorsitzende Wolfgang Büscher in Karlsruhe.