Frankfurt (Reuters) - Die Entscheidung der US-Regierung über eine Milliardenstrafe für Volkswagen (DE:VOWG) wegen der Abgasaffäre wird einem Zeitungsbericht zufolge erst in der Amtszeit von Präsident Donald Trump fallen.
Wie die "Bild am Sonntag" ohne Quellenangabe berichtete, gelang es bei Gesprächen unter anderem mit Vertretern des Justizministeriums nicht, eine Einigung zu erzielen. "Wir müssen mit dem Schlimmsten rechnen", zitierte die Zeitung einen nicht genannten VW-Manager. Der Konzern selbst äußerte sich nicht.
Der Abgasskandal, der im vergangenen Jahr aufgedeckt worden war, hat für VW in den USA eine Reihe von juristischen Verfahren nach sich gezogen. Es steht noch die Geldbuße des US-Justizministeriums und eine Einigung über 80.000 Fahrzeuge mit dem Drei-Liter-Motor von Audi aus. Der zuständige Richter Charles Breyer hatte die Anhörung vor einem Bezirksgericht zu den Drei-Liter-Motoren auf den kommenden Freitag verschoben.
Ende Oktober hatte ein Gericht in San Francisco für den milliardenschweren Vergleich der Wolfsburger mit Autobesitzern und US-Behörden grünes Licht gegeben. Das Paket umfasst bis zu zehn Milliarden Dollar für den Rückkauf von bis zu 475.000 Fahrzeugen mit Zwei-Liter-Dieselmotoren von VW. Zudem muss der Konzern 4,7 Milliarden Dollar in Umweltfonds einzahlen. Insgesamt kostet der Vergleich den Dax-Konzern einschließlich Händler-Entschädigungen bis zu 16,5 Milliarden Dollar.
DOBRINDT: "HABEN DAS GEMACHT, WAS NOTWENDIG IST"
Unterdessen wehrte sich Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt gegen Vorwürfe der EU-Kommission, die am Mittwoch wegen der möglichen Missachtung von EU-Regeln im VW-Abgasskandal ein Verfahren gegen Deutschland und sechs weitere Mitgliedsländer eröffnet hatte. Er sagte im Deutschlandfunk, man habe nicht zu wenig gemacht. "Wir haben das gemacht, was notwendig ist, was im Sinne der Verbraucher ist." Deutschland mache deutlich mehr als andere Länder.
Die Brüsseler Behörde warf neben der Bundesrepublik auch Luxemburg, Spanien und Großbritannien vor, die nationalen Vorgaben zur Verhängung von Strafen ignoriert zu haben, obwohl VW illegale Abschalteinrichtungen genutzt habe. Zudem hätten Deutschland und Großbritannien der EU-Kommission nicht die geforderten technischen Informationen aus den eigenen Untersuchungen gegen den Konzern zur Verfügung gestellt.