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DGAP-Adhoc: Prime Office AG legt im Rahmen von Barkapitalerhöhung Anzahl neuer Aktien und Bezugsverhältnis fest (deutsch)

Veröffentlicht am 28.01.2014, 09:00

Prime Office AG legt im Rahmen von Barkapitalerhöhung Anzahl neuer Aktien und Bezugsverhältnis fest

Prime Office AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

28.01.2014 09:00

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Prime Office AG legt im Rahmen von Barkapitalerhöhung Anzahl neuer Aktien

und Bezugsverhältnis fest

Köln, 28. Januar 2014. Der Vorstand der Prime Office AG hat mit Zustimmung

des Aufsichtsrats und in Abstimmung mit dem Bankenkonsortium weitere

Rahmendaten der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen (Barkapitalerhöhung) aus

genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht der Aktionäre der Prime Office AG

festgelegt.

Vorbehaltlich der Billigung des Nachtrags zum Wertpapierprospekt vom 20.

Januar 2014 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

werden insgesamt bis zu 46.588.288 neue Aktien angeboten. Das

Bezugsverhältnis beträgt 23:8, das heißt für je 23 bestehende Aktien der

Prime Office AG werden den Aktionären der Prime Office AG 8 neue Aktien zum

Bezug angeboten. Sämtliche neue Aktien besitzen eine volle

Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2013. Das Bezugsangebot soll

vorbehaltlich der Billigung des Nachtrags heute im Bundesanzeiger und am

29. Januar 2014 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlicht

werden.

Die Bezugsfrist für die neuen Aktien wird voraussichtlich am 29. Januar

2014 beginnen und endet voraussichtlich am 11. Februar 2014. Der

Bezugspreis wird am 5. Februar 2014 festgelegt und am selben Tag in Form

einer Ad hoc-Mitteilung und auf der Internetseite der Prime Office AG sowie

am 6. Februar 2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Barkapitalerhöhung

soll zu einem Bruttoemissionserlös für die Prime Office AG von rund 130

Mio. Euro führen. Die Handelsaufnahme der neuen Aktien im regulierten Markt

(Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse soll voraussichtlich am

14. Februar 2014 erfolgen.

Der Nachtrag zum Wertpapierprospekt wird nach Billigung im Internet unter

www.prime-office.de und zu den üblichen Geschäftszeiten bei der Emittentin

sowie bei Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Neuer Jungfernstieg 20, 20354

Hamburg, kostenfrei erhältlich sein.

Berenberg, Kempen & Co und UBS Investment Bank agieren als Konsortialbanken

(Globale Koordinatoren) im Zusammenhang mit der Barkapitalerhöhung.

Kontakt

Prime Office AG

Richard Berg

Head of Investor Relations & Corporate Communications

Email richard.berg@prime-office.de

Telefon +49 (0)172 815 20 50

Rechtliche Hinweise

Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung

zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt

ausschließlich durch und auf Basis des gebilligten, veröffentlichten und

bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

hinterlegten Wertpapierprospekts vom 20. Januar 2014 nebst Nachtrag vom 28.

Januar 2014. Allein der Wertpapierprospekt nebst Nachtrag enthält die nach

den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger.

Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere

der Emittentin sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts mitsamt

seiner Nachträge erfolgen.

Dieses Dokument ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder

Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der

Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und

Besitzungen eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) bestimmt

und darf nicht an 'U.S. persons' (wie in Regulation S des U.S. Securities

Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ('Securities Act') definiert)

oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten

Staaten von Amerika verteilt oder weitergeleitet werden. Dieses Dokument

ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von

Amerika. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften

des Securities Act registriert und dürfen nur mit vorheriger Registrierung

nach den Vorschriften des Securities Act oder ohne vorherige Registrierung

nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten

werden. Die Emittentin beabsichtigt nicht, das Angebot von Aktien

vollständig oder teilweise in den Vereinigten Staaten von Amerika zu

registrieren oder ein öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten von

Amerika durchzuführen.

Die Aktien, die Gegenstand des Angebots sind, werden nach Billigung des

Nachtrags nur in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten. In

Bezug auf andere Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, die

die Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.

November 2003 ('Prospektrichtlinie') umgesetzt haben (im Folgenden

'maßgeblicher Mitgliedsstaat'), werden Aktien, die Gegenstand des Angebots

sind, in diesem maßgeblichen Mitgliedstaat nicht öffentlich angeboten. Die

angebotenen Aktien können jedoch in dem maßgeblichen Mitgliedstaat gemäß

bestimmter in der Prospektrichtlinie aufgeführten Ausnahmen bestimmten

qualifizierten Anlegern angeboten werden, sofern diese Ausnahmen in dem

maßgeblichen Mitgliedstaat umgesetzt wurden.

Die Aktien, die Gegenstand des Angebots sind, werden nicht an Personen im

Vereinigten Königreich verkauft oder diesen angeboten, mit Ausnahme von

Angeboten an qualifizierte Investoren wie in Paragraph 86(7) des Financial

Services and Markets Act 2000 definiert. Hierbei handelt es sich um

Personen, die unter Artikel 2.1(E) (i), (ii) oder (iii) der Richtlinie

2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003

die von der Financial Conduct Authority beaufsichtigt werden, und

Unternehmen, die nicht durch diese beaufsichtigt werden, deren

Gesellschaftszweck aber lediglich darin besteht, in Wertpapiere zu

investieren und die unter die Definition von 'Investment Professionals' in

Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial

Promotions) Order 2005 ('FPO') fallen und High Net Worth Entities, die

unter Artikel 49(2)(a) bis (d) des FPO fallen.

Dieses Dokument ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den

Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien.

28.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Prime Office AG

Maarweg 165

50825 Köln

Deutschland

Telefon: +49 (0)221 88829 100

Fax: +49 (0)221 88829 299

E-Mail: info@prime-office.de

Internet: www.prime-office.de

ISIN: DE000PRME020

WKN: PRME02

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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