Prime Office AG legt im Rahmen von Barkapitalerhöhung Anzahl neuer Aktien und Bezugsverhältnis fest
Prime Office AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
28.01.2014 09:00
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Prime Office AG legt im Rahmen von Barkapitalerhöhung Anzahl neuer Aktien
und Bezugsverhältnis fest
Köln, 28. Januar 2014. Der Vorstand der Prime Office AG hat mit Zustimmung
des Aufsichtsrats und in Abstimmung mit dem Bankenkonsortium weitere
Rahmendaten der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen (Barkapitalerhöhung) aus
genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht der Aktionäre der Prime Office AG
festgelegt.
Vorbehaltlich der Billigung des Nachtrags zum Wertpapierprospekt vom 20.
Januar 2014 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
werden insgesamt bis zu 46.588.288 neue Aktien angeboten. Das
Bezugsverhältnis beträgt 23:8, das heißt für je 23 bestehende Aktien der
Prime Office AG werden den Aktionären der Prime Office AG 8 neue Aktien zum
Bezug angeboten. Sämtliche neue Aktien besitzen eine volle
Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2013. Das Bezugsangebot soll
vorbehaltlich der Billigung des Nachtrags heute im Bundesanzeiger und am
29. Januar 2014 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlicht
werden.
Die Bezugsfrist für die neuen Aktien wird voraussichtlich am 29. Januar
2014 beginnen und endet voraussichtlich am 11. Februar 2014. Der
Bezugspreis wird am 5. Februar 2014 festgelegt und am selben Tag in Form
einer Ad hoc-Mitteilung und auf der Internetseite der Prime Office AG sowie
am 6. Februar 2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Barkapitalerhöhung
soll zu einem Bruttoemissionserlös für die Prime Office AG von rund 130
Mio. Euro führen. Die Handelsaufnahme der neuen Aktien im regulierten Markt
(Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse soll voraussichtlich am
14. Februar 2014 erfolgen.
Der Nachtrag zum Wertpapierprospekt wird nach Billigung im Internet unter
www.prime-office.de und zu den üblichen Geschäftszeiten bei der Emittentin
sowie bei Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Neuer Jungfernstieg 20, 20354
Hamburg, kostenfrei erhältlich sein.
Berenberg, Kempen & Co und UBS Investment Bank agieren als Konsortialbanken
(Globale Koordinatoren) im Zusammenhang mit der Barkapitalerhöhung.
Kontakt
Prime Office AG
Richard Berg
Head of Investor Relations & Corporate Communications
Email richard.berg@prime-office.de
Telefon +49 (0)172 815 20 50
Rechtliche Hinweise
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zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt
ausschließlich durch und auf Basis des gebilligten, veröffentlichten und
bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
hinterlegten Wertpapierprospekts vom 20. Januar 2014 nebst Nachtrag vom 28.
Januar 2014. Allein der Wertpapierprospekt nebst Nachtrag enthält die nach
den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger.
Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere
der Emittentin sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts mitsamt
seiner Nachträge erfolgen.
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Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ('Securities Act') definiert)
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Amerika. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften
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werden. Die Emittentin beabsichtigt nicht, das Angebot von Aktien
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registrieren oder ein öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten von
Amerika durchzuführen.
Die Aktien, die Gegenstand des Angebots sind, werden nach Billigung des
Nachtrags nur in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten. In
Bezug auf andere Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, die
die Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.
November 2003 ('Prospektrichtlinie') umgesetzt haben (im Folgenden
'maßgeblicher Mitgliedsstaat'), werden Aktien, die Gegenstand des Angebots
sind, in diesem maßgeblichen Mitgliedstaat nicht öffentlich angeboten. Die
angebotenen Aktien können jedoch in dem maßgeblichen Mitgliedstaat gemäß
bestimmter in der Prospektrichtlinie aufgeführten Ausnahmen bestimmten
qualifizierten Anlegern angeboten werden, sofern diese Ausnahmen in dem
maßgeblichen Mitgliedstaat umgesetzt wurden.
Die Aktien, die Gegenstand des Angebots sind, werden nicht an Personen im
Vereinigten Königreich verkauft oder diesen angeboten, mit Ausnahme von
Angeboten an qualifizierte Investoren wie in Paragraph 86(7) des Financial
Services and Markets Act 2000 definiert. Hierbei handelt es sich um
Personen, die unter Artikel 2.1(E) (i), (ii) oder (iii) der Richtlinie
2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003
die von der Financial Conduct Authority beaufsichtigt werden, und
Unternehmen, die nicht durch diese beaufsichtigt werden, deren
Gesellschaftszweck aber lediglich darin besteht, in Wertpapiere zu
investieren und die unter die Definition von 'Investment Professionals' in
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotions) Order 2005 ('FPO') fallen und High Net Worth Entities, die
unter Artikel 49(2)(a) bis (d) des FPO fallen.
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