LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die Einbeziehung ausländischer Fluglinien in den EU-Handel mit Luftverschmutzungsrechten ist erlaubt. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg. Der Emissionshandel verpflichtet Unternehmen, Rechte für den Ausstoß des Treibhausgases Kohlenstoffdioxid zu kaufen. Ab 1. Januar 2012 sollen per EU-Gesetz alle Fluggesellschaften teilnehmen, die von, in oder nach Europa fliegen./hrz/DP/stw