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Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss zu Erbschaftsteuerreform an

Veröffentlicht am 08.07.2016, 12:15
Aktualisiert 08.07.2016, 12:30
Der Bundesrat hat die geplante Reform der Erbschaftsteuer an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Damit dürften sich die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuregelungen für Unternehmenserben mindestens bis zum Herbst verzögern. (Photo Wolfram Kastl. dpa)

Der Bundesrat hat die geplante Reform der Erbschaftsteuer an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Damit dürften sich die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuregelungen für Unternehmenserben mindestens bis zum Herbst verzögern. (Photo Wolfram Kastl. dpa)

Der Streit um die Erbschaftsteuer zieht sich weiter hin. Im Bundesrat stimmte in der letzten Sitzung vor der Sommerpause am Freitag eine Mehrheit der Länder dafür, die geplante Reform an den Vermittlungsausschuss zu verweisen. Damit verzögern sich die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuregelungen für Unternehmenserben noch mindestens bis Herbst.

Die große Koalition hatte monatelang über die Reform gestritten und sich endlich Ende Juni geeinigt; Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), SPD-Chef Sigmar Gabriel und CSU-Chef Horst Seehofer legten einen Kompromiss vor. Der Bundestag stimmte nur wenige Tage später mit breiter Mehrheit zu.

Doch im Bundesrat stemmten sich nicht nur Länderfinanzminister der Grünen, sondern auch von der SPD gegen die ausgehandelte Reform. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) etwa sagte im Bundesrat, die Reform enthalte "Geschenke, die durch nichts zu rechtfertigen sind". Auch verfassungsrechtlich sei die Reform "nicht tolerabel".

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) betonte, es gehe darum, eine "angemessene Besteuerung zu finden - und nicht die niedrigst mögliche". Große Vermögen müssten angemessen an der staatlichen Finanzierung beteiligt werden. Die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) verwies ebenfalls auf verfassungsrechtliche Bedenken.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2014 wesentliche Teile der bislang gültigen Steuervergünstigungen für Firmenerben gekippt. Die Einigung der großen Koalition sah nun vor, dass Mittel, die ein Unternehmer testamentarisch für zwei Jahre nach seinem Tod als Investitionen in sein Unternehmen vorgesehen hat, steuerrechtlich begünstigt bleiben. Wer die Erbschaftsteuer nicht zahlen kann, obwohl er muss, sollte demnach einen Rechtsanspruch auf eine "voraussetzunglose Stundung bis zu zehn Jahren" bekommen. Vor allem dies wurde im Bundesrat kritisiert.

Vorgesehen war auch, dass für Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten besonders niedrige bürokratische Hürden gelten, die sie für eine Steuerbefreiung erfüllen müssen. Ein früherer Gesetzentwurf sah die Befreiung von der Erbschaftsteuer nur für Firmen mit bis zu drei Mitarbeitern vor.

Schäuble, Gabriel und Seehofer handelten auch neue Grenzen für Erben aus, denen ein besonders großes Vermögen hinterlassen wird: Ab einer Summe von 26 Millionen Euro sollen sie erst nach einer Bedürfnisprüfung Steuervergünstigungen bekommen können. Liegt das Erbe bei 90 Millionen Euro oder darüber, gibt es diesen Plänen zufolge grundsätzlich keine Steuernachlässe.

Das Bundesverfassungsgericht hatte für die Neuregelung der Erbschaftsteuer eine Frist bis 30. Juni gesetzt; die Reform soll rückwirkend zum 1. Juli 2106 in Kraft treten.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Michael Meister (CDU), rief im Bundesrat zu raschen Neuverhandlungen auf. Walter-Borjans betonte in der Debatte, es gehe nicht darum, zu "blockieren". Der Vermittlungsausschuss sei kein Verhinderungsausschuss.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie kritisierte, der Bundesrat verlängere die Hängepartie zu Lasten der Familienunternehmen. Das sei "sehr gefährlich", denn diese Unternehmen bräuchten rasche Rechtssicherheit. In mehr als vier von zehn großen Familienunternehmen stehe in den kommenden zehn Jahren eine Übergabe an.

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