(Korrigiert werden die Namensangaben im 3. Absatz, 2. Satz: Es muss es richtig heißen: Rechtsanwalt Winfried Holtermüller (nicht: Thomas).
ESSEN (dpa-AFX)- Rückschlag für Thomas Middelhoff: Das Landgericht Essen hat den früheren Chef der Karstadt-Mutter Arcandor verurteilt, dem Insolvenzverwalter des Pleitekonzerns rund 3,4 Millionen Euro zu zahlen. Nach Auffassung des Gerichts war ein Sonderbonus in Millionenhöhe, den der Manager kurz vor seinem Ausscheiden erhielt, rechtlich nicht zulässig. Das Geld müsse deshalb zurückgezahlt werden. Middelhoffs Anwälte kündigten bereits Berufung an. Der klagende Insolvenzverwalter hatte ursprünglich von Middelhoff sogar fast 16 Millionen Euro an Bonuszahlungen, Tantiemen, Reisekosten und Spesen zurückgefordert.
Neben dem Sonderbonus in Höhe von 2,3 Millionen Euro an Middelhoff bemängelte das Gericht nach Angaben eines Justizsprechers auch eine Reihe von durch Middelhoff veranlasste Ausgaben des Konzerns: Darunter einen Sponsoring-Vertrag von Arcandor mit der Universität Oxford im Volumen von 840 000 Euro und Flugkosten in Höhe von rund 130 000 Euro, die nach Auffassung des Gerichts privat veranlasst waren. Für sie müsse der Manager Schadenersatz leisten.
Bei Middelhoffs Anwälten stieß das Urteil allerdings auf scharfe Kritik. Rechtsanwalt Winfried Holtermüller sagte der Nachrichtenagentur dpa, die Entscheidung sei in den wichtigsten Punkten 'unhaltbar'. Dies gelte insbesondere für die Bonuszahlung. Zwar sei damals klar gewesen, dass Middelhoff den Konzern verlassen würde. Doch hätte er dem Unternehmen weiter als Berater bei den wichtigsten strategischen Zukunftsprojekten zur Verfügung gestanden. 'Insoweit war die Incentivwirkung einer Bonuszahlung angemessen und berechtigt', sagte der Rechtsanwalt.
Auch der Auffassung des Gerichts, das Oxford-Sponsoring sei vom Vorstand nicht ordnungsgemäß gebilligt worden, widersprach der Rechtsanwalt. Allerdings sei das Vorstandsvotum nicht in einer Vorstandssitzung, sondern im Rahmen eines Abendessens erfolgt. Außerdem stelle sich die Frage, ob ein derartiger Beschluss überhaupt notwendig gewesen sei. Zu anderen Punkten wie den umstrittenen Flugkosten wollte Holtermüller zunächst nicht Stellung nehmen, da die Urteilsbegründung des Gerichts noch nicht vorliege.
Neben Middelhoff wurden auch andere ehemalige Arcandor-Vorstände und Aufsichtsräte zu teilweise siebenstelligen Zahlungen verpflichtet. Der Sprecher des Arcandor-Insolvenzverwalters Hans-Gerd Jauch, Thomas Schulz, zeigte sich erfreut über das Urteil. 'Das sind alles in allem acht Millionen Euro für die Gläubiger von Arcandor', rechnete er vor.
Bereits in der nächsten Woche wird sich erneut ein Gericht mit Schadenersatzforderungen des Arcandor-Insolvenzverwalters gegen Middelhoff und andere ehemalige Manager des Pleitekonzerns beschäftigen. Vor dem Oberlandesgericht in Hamm geht es dann in zweiter Instanz um Schadenersatzforderungen in Höhe von 175 Millionen Euro wegen angeblicher Managementfehler./rea/DP/fn
ESSEN (dpa-AFX)- Rückschlag für Thomas Middelhoff: Das Landgericht Essen hat den früheren Chef der Karstadt-Mutter Arcandor verurteilt, dem Insolvenzverwalter des Pleitekonzerns rund 3,4 Millionen Euro zu zahlen. Nach Auffassung des Gerichts war ein Sonderbonus in Millionenhöhe, den der Manager kurz vor seinem Ausscheiden erhielt, rechtlich nicht zulässig. Das Geld müsse deshalb zurückgezahlt werden. Middelhoffs Anwälte kündigten bereits Berufung an. Der klagende Insolvenzverwalter hatte ursprünglich von Middelhoff sogar fast 16 Millionen Euro an Bonuszahlungen, Tantiemen, Reisekosten und Spesen zurückgefordert.
Neben dem Sonderbonus in Höhe von 2,3 Millionen Euro an Middelhoff bemängelte das Gericht nach Angaben eines Justizsprechers auch eine Reihe von durch Middelhoff veranlasste Ausgaben des Konzerns: Darunter einen Sponsoring-Vertrag von Arcandor mit der Universität Oxford im Volumen von 840 000 Euro und Flugkosten in Höhe von rund 130 000 Euro, die nach Auffassung des Gerichts privat veranlasst waren. Für sie müsse der Manager Schadenersatz leisten.
Bei Middelhoffs Anwälten stieß das Urteil allerdings auf scharfe Kritik. Rechtsanwalt Winfried Holtermüller sagte der Nachrichtenagentur dpa, die Entscheidung sei in den wichtigsten Punkten 'unhaltbar'. Dies gelte insbesondere für die Bonuszahlung. Zwar sei damals klar gewesen, dass Middelhoff den Konzern verlassen würde. Doch hätte er dem Unternehmen weiter als Berater bei den wichtigsten strategischen Zukunftsprojekten zur Verfügung gestanden. 'Insoweit war die Incentivwirkung einer Bonuszahlung angemessen und berechtigt', sagte der Rechtsanwalt.
Auch der Auffassung des Gerichts, das Oxford-Sponsoring sei vom Vorstand nicht ordnungsgemäß gebilligt worden, widersprach der Rechtsanwalt. Allerdings sei das Vorstandsvotum nicht in einer Vorstandssitzung, sondern im Rahmen eines Abendessens erfolgt. Außerdem stelle sich die Frage, ob ein derartiger Beschluss überhaupt notwendig gewesen sei. Zu anderen Punkten wie den umstrittenen Flugkosten wollte Holtermüller zunächst nicht Stellung nehmen, da die Urteilsbegründung des Gerichts noch nicht vorliege.
Neben Middelhoff wurden auch andere ehemalige Arcandor-Vorstände und Aufsichtsräte zu teilweise siebenstelligen Zahlungen verpflichtet. Der Sprecher des Arcandor-Insolvenzverwalters Hans-Gerd Jauch, Thomas Schulz, zeigte sich erfreut über das Urteil. 'Das sind alles in allem acht Millionen Euro für die Gläubiger von Arcandor', rechnete er vor.
Bereits in der nächsten Woche wird sich erneut ein Gericht mit Schadenersatzforderungen des Arcandor-Insolvenzverwalters gegen Middelhoff und andere ehemalige Manager des Pleitekonzerns beschäftigen. Vor dem Oberlandesgericht in Hamm geht es dann in zweiter Instanz um Schadenersatzforderungen in Höhe von 175 Millionen Euro wegen angeblicher Managementfehler./rea/DP/fn