Frankfurt, 01. Okt (Reuters) - Internetnutzer müssen beim Besuch von Webseiten einer Speicherung von Cookies aktiv zustimmen. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag. Im vorliegenden Fall hatte ein Betreiber für ein Gewinnspiel bei der Einwilligung zur Benutzung von Cookies ein Ankreuzkästchen mit einem voreingestellten Häkchen verwendet. Damit werde eine Zustimmung aber nicht wirksam erteilt, entschieden die europäischen Richter nun. Der Nutzer solle vor jedem Eingriff in seine Privatsphäre geschützt werden. "Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt nicht".
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(Reporterin: Sabine Wollrab, redigiert von Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Redaktionsleitung unter den Telefonnummern 069-7565 1236 oder 030-2888 5168.)