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EugH - Internetnutzer müssen Cookies aktiv zustimmen

Veröffentlicht am 01.10.2019, 10:25
Aktualisiert 01.10.2019, 10:30
© Reuters.  EugH - Internetnutzer müssen Cookies aktiv zustimmen

Frankfurt, 01. Okt (Reuters) - Internetnutzer müssen beim Besuch von Webseiten einer Speicherung von Cookies aktiv zustimmen. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag. Im vorliegenden Fall hatte ein Betreiber für ein Gewinnspiel bei der Einwilligung zur Benutzung von Cookies ein Ankreuzkästchen mit einem voreingestellten Häkchen verwendet. Damit werde eine Zustimmung aber nicht wirksam erteilt, entschieden die europäischen Richter nun. Der Nutzer solle vor jedem Eingriff in seine Privatsphäre geschützt werden. "Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt nicht".

Mit Cookies werden Informationen über den Gebrauch der Webseite auf dem Rechner des Nutzers gespeichert, um Seiten beim nächsten Gebrauch zum Beispiel schneller laden zu können.

(Reporterin: Sabine Wollrab, redigiert von Ralf Banser. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Redaktionsleitung unter den Telefonnummern 069-7565 1236 oder 030-2888 5168.)

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