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Gericht - Weiterverkauf "gebrauchter" Lebensversicherungen steuerfrei

Veröffentlicht am 05.12.2019, 12:08
Aktualisiert 05.12.2019, 12:11
© Reuters.  Gericht - Weiterverkauf "gebrauchter" Lebensversicherungen steuerfrei

München, 05. Dez (Reuters) - Der Weiterverkauf "gebrauchter" Lebensversicherungen an Fonds auf dem Zweitmarkt bleibt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) steuerfrei. Das oberste deutsche Finanzgericht stellte sich mit der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung hinter das Geschäftsmodell der Versicherungs-Aufkäufer. "Diesem wäre bei der vom Finanzamt und vom Finanzgericht vertretenen Umsatzbesteuerung die Geschäftsgrundlage entzogen worden", hieß es in der Mitteilung des BFH. Die Aufkäufer erwerben Lebens- und Rentenversicherungen von Privatkunden, die das Interesse daran verloren haben oder schnell Geld brauchen, zu einem Preis über dem Rückkaufswert, aber mit einem Abschlag auf die eingezahlten Prämien. Dann kündigen sie die damit verbundenen Risiko-Policen - etwa gegen Berufsunfähigkeit - und verkaufen ihre Rechte am Sparanteil der Versicherung an Fonds weiter.

Geklagt hatte die Berliner Cash.life AG SGSG.D , von der das Finanzamt München Umsatzsteuer aus dem Weiterverkauf der Policen für das Jahr 2007 verlangt hatte. Auch das Finanzgericht der Landeshauptstadt stellte sich hinter die Forderung.

Trotz des Erfolgs vor dem BFH droht Cash.life nach früheren Angaben aber die Insolvenz. Denn das Unternehmen hatte für die Forderung der Finanzbehörden eine Rückstellung in der Bilanz gebildet, die jetzt aufgelöst werden muss. Das führt zu einem Buchgewinn, der wiederum versteuert werden muss - doch dafür fehle Cash.life das Geld. "Nach der bisherigen Einschätzung würde eine Besteuerung des Ertrags aus der Auflösung der Rückstellung zu einer Insolvenz der Gesellschaft führen", hieß es in der Mitteilung vom September. Man verhandle aber darüber noch mit dem Finanzamt.

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