VOLKSWAGEN AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
VOLKSWAGEN AG
12.09.2013 16:02
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT
Veröffentlichung nach § 27a Abs. 2 Wertpapierhandelsgesetz mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung
Veröffentlichung gemäß § 27a Abs. 2 WpHG
Mitteilung gem. § 27a Abs. 1 WpHG
Die LK Holding GmbH, Salzburg, Österreich, (die 'Mitteilende') hat der
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, Deutschland, am
9. September 2013 unter Bezugnahme auf ihre Stimmrechtsmitteilung gemäß
§ 21 Abs. 1 WpHG vom 12. August 2013 gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG
Folgendes mitgeteilt:
'Am 10. August 2013 wurde die Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald, auf die
Mitteilende abgespalten, der damit erstmals Stimmrechte aus Aktien der
Emittentin gemäß § 22 WpHG zuzurechnen waren. Der Erwerb von Stimm-
rechten aus Aktien der Emittentin erfolgte ausschließlich als Folge
dieser Abspaltung im Wege der Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien,
die von einem Tochterunternehmen der Mitteilenden gehalten werden
(§ 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG).
1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt
dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden
noch der Umsetzung strategischer Ziele.
b) Die Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf
Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise
zu erlangen.
c) Die Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die
Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der
Emittentin an.
d) Die Mitteilende strebt keine wesentliche Änderung der Kapital-
struktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividen-
denpolitik an.
2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der genannten
Abspaltung im Wege der Zurechnung von Stimmrechten. Eigen- oder
Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht
aufgewendet.'
Wolfsburg, den 12. September 2013
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand
12.09.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: VOLKSWAGEN AG
Brieffach 1849
38436 Wolfsburg
Deutschland
Internet: www.volkswagenag.com/ir
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Die LK Holding GmbH, Salzburg, Österreich, (die 'Mitteilende') hat der
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, Deutschland, am
9. September 2013 unter Bezugnahme auf ihre Stimmrechtsmitteilung gemäß
§ 21 Abs. 1 WpHG vom 12. August 2013 gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG
Folgendes mitgeteilt:
'Am 10. August 2013 wurde die Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald, auf die
Mitteilende abgespalten, der damit erstmals Stimmrechte aus Aktien der
Emittentin gemäß § 22 WpHG zuzurechnen waren. Der Erwerb von Stimm-
rechten aus Aktien der Emittentin erfolgte ausschließlich als Folge
dieser Abspaltung im Wege der Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien,
die von einem Tochterunternehmen der Mitteilenden gehalten werden
(§ 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG).
1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt
dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden
noch der Umsetzung strategischer Ziele.
b) Die Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf
Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise
zu erlangen.
c) Die Mitteilende strebt derzeit keine Einflussnahme auf die
Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der
Emittentin an.
d) Die Mitteilende strebt keine wesentliche Änderung der Kapital-
struktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividen-
denpolitik an.
2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der genannten
Abspaltung im Wege der Zurechnung von Stimmrechten. Eigen- oder
Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht
aufgewendet.'
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