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Gesichtsverschleierung in Dänemark künftig verboten

Veröffentlicht am 31.05.2018, 18:27
© Reuters. Women in niqab are pictured after the Danish Parliament banned the wearing of face veils in public, at Christiansborg Palace in Copenhagen

Kopenhagen (Reuters) - In Dänemark ist es künftig verboten, Gesichtsschleier in der Öffentlichkeit zu tragen.

Das Parlament in Kopenhagen stimmte am Donnerstag für eine entsprechende Regelung. Die Regierung hatte das Gesetz mit der Begründung vorgeschlagen, die Verschleierung stünde im Gegensatz zu den dänischen Werten. Das Gesetz wird am 1. August in Kraft treten und betrifft auch das Tragen von Nikab und Burka im öffentlichen Raum. In Deutschland stieß die Maßnahme auf Zustimmung in der Union. "Das Verbot in Dänemark begrüße ich ausdrücklich, da auch das Ausdruck eines wehrhaften Rechtsstaats ist", sagte die Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, Andrea Lindholz (CSU).

© Reuters. Women in niqab are pictured after the Danish Parliament banned the wearing of face veils in public, at Christiansborg Palace in Copenhagen

Das Gesicht in der Öffentlichkeit zu verhüllen sei "nicht kompatibel mit den Werten der dänischen Gesellschaft und dem Respekt für die Gemeinschaft", sagte der dänische Justizminister Sören Pape Poulsen. Kritiker des Verbots halten es jedoch für diskriminierend gegenüber Frauen, da es gegen ihr Recht verstoße, sich nach Belieben zu kleiden. "Alle Frauen sollten die Freiheit haben, sich so zu kleiden, wie sie wollen, und Kleidung zu tragen, die ihre Identität und ihren Glauben widerspiegelt", erklärte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International.

Zeinab Ibn Hssain, eine Einwohnerin Kopenhagens, die Nikab trägt, sagte über das Verbot: "Es bedeutet, dass ich nicht zur Schule gehen, nicht arbeiten und nicht mit meiner Familie ausgehen kann." Mit dem neuen Gesetz können Polizisten unter anderem verschleierte Frauen auf der Straße dazu auffordern, ihren Schleier zu lüften oder den öffentlichen Raum zu verlassen. Bei einem ersten Verstoß wird eine Strafe von 1000 Kronen (134 Euro) fällig. Bei der vierten Zuwiderhandlung steigt die Zahlung auf 10.000 Kronen.

In Deutschland ist die Gesichtsverschleierung in manchen Bereichen des öffentlichen Dienstes verboten. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht ein zukünftiges Gesetz gegen die Bedeckung des Gesichts während Gerichtsverfahren vor. Dänemark ist nicht das einzige EU-Land, in dem ein Verschleierungsverbot gilt. Auch in Frankreich, Belgien, Österreich und Bulgarien ist es untersagt, das Gesicht in der Öffentlichkeit zu bedecken.

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