STUTTGART (dpa-AFX) - Im Streit um Werkverträge bei Daimler hat sich der Autobauer am Mittwoch nicht mit zwei ehemaligen Mitarbeitern einigen können. Das Stuttgarter Landesarbeitsgericht verschob ein Urteil in dem Fall daraufhin auf Anfang August. Geklagt hatten zwei frühere IT-Mitarbeiter mit Werkverträgen, weil sie ihrer Ansicht nach in Wahrheit Arbeitnehmer von Daimler gewesen sind. Sie fordern eine Festanstellung.
Die beiden 56 und 52 Jahre alten Männer hatten jahrelang über ein Subunternehmen in dem Konzern gearbeitet und damals ihrer Darstellung nach auch direkte Arbeitsaufträge vom Konzern bekommen. Daimler weist das zurück. Die Kläger waren zuvor bereits vorm Stuttgarter Arbeitsgericht gescheitert. Ein Urteil soll nun am 2. August verkündet werden.
Der Autobauer war in die Kritik geraten, weil er nach Recherchen des SWR über Werkverträge an den Fließbändern Menschen beschäftigen soll, die ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken müssen. Der Dax-Konzern hatte der Darstellung des Senders damals widersprochen. Das aktuelle Verfahren hat allerdings keinen Bezug zu dem Fernsehbeitrag./lan/DP/jha
Die beiden 56 und 52 Jahre alten Männer hatten jahrelang über ein Subunternehmen in dem Konzern gearbeitet und damals ihrer Darstellung nach auch direkte Arbeitsaufträge vom Konzern bekommen. Daimler weist das zurück. Die Kläger waren zuvor bereits vorm Stuttgarter Arbeitsgericht gescheitert. Ein Urteil soll nun am 2. August verkündet werden.
Der Autobauer war in die Kritik geraten, weil er nach Recherchen des SWR über Werkverträge an den Fließbändern Menschen beschäftigen soll, die ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken müssen. Der Dax