(In der Überschrift und im ersten Satz wurde die Formulierung rund um abmahnen und Abmahnung geändert. Es handelt sich vielmehr um eine feststellende Entscheidung des Bundeskartellamts.)
BONN (dpa-AFX) - Die Deutsche Post (ETR:DPW) hat sich eine Ohrfeige vom Bundeskartellamt eingefangen. Das Unternehmen habe anderen Postdienstleistern für Teilleistungen im Briefgeschäft höhere Preise berechnet als einzelnen Großkunden für die komplette Briefbeförderung, teilte das Bundeskartellamt am Dienstag in Bonn mit. Damit habe der Dax-Konzern (DAX) seine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Rivalen, die für Teile ihres Geschäfts auf Dienste der Deutschen Post zurückgreifen, hätten diesen Kunden dadurch keine wettbewerbsfähigen Preise mehr anbieten können. Die Post habe damit den Wettbewerb behindert. Dem Kartellamt zufolge hat der Konzern diese Praxis allerdings inzwischen eingestellt. Mit der Entscheidung will die Behörde ein Zeichen setzen, damit der Konzern künftig nicht erneut seine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Die Post kann gegen die Kartellamts-Entscheidung noch gerichtlich vorgehen.