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Oberstes US-Gericht entscheidet über Annahme eines Glyphosat-Falls von Bayer

Veröffentlicht am 10.06.2022, 10:29
Aktualisiert 10.06.2022, 10:30
© Reuters.
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LEVERKUSEN/WASHINGTON (dpa-AFX) - Das oberste US-Gericht dürfte bis Montag entscheiden, ob es einen wegweisenden Fall im Glyphosat-Rechtsstreit von Bayer (ETR:BAYGN) verhandelt. Die neun Richter berieten laut Gerichtsunterlagen am gestrigen Donnerstag darüber. Für gewöhnlich wird das Ergebnis am folgenden Montag bekannt gegeben, eine Veröffentlichung bereits am Freitag ist aber nicht ausgeschlossen. Zwar sieht es aktuell nicht danach aus, dass die Richter den Fall verhandeln - eine Überraschung ist aber denkbar, ebenso wie eine Verzögerung, sollten die Richter mehr Zeit brauchen, um sich ein Bild zu machen.

Bayer hatte in dem Fall des Klägers Edwin Hardeman 2019 einen Schuldspruch kassiert und wurden zu einer Schadenersatzzahlung von gut 25 Millionen US-Dollar verurteilt. Hardeman macht glyphosathaltige Unkrautvernichter des von Bayer 2018 übernommenen US-Agrarchemiekonzerns Monsanto (NYSE:MON) für seine Krebserkrankung verantwortlich. Der Dax-Konzern weist die Anschuldigungen zurück und argumentiert mit der Zustimmung vieler Aufsichtsbehörden zu dem Mittel sowie mit Studien, die belegen sollen, dass glyphosathaltige Produkte bei vorschriftsgemäßer Anwendung ungefährlich seien.

In dem Antrag an den Supreme Court argumentiert Bayer mit der sogenannten "Federal Preemption". Der Konzern vertritt also die Ansicht, Schadenersatzansprüche wegen angeblich mangelhafter Warnungen vor Krebsrisiken könnten nach einzelstaatlichem Recht nicht bestehen, wenn sie mit Bundesrecht kollidieren. Zudem ist der Konzern der Meinung, die Zulassung von Experten als Zeugen der Klägerseite habe beim Prozess nicht den bundesrechtlichen Standards entsprochen.

Sollte der Supreme Court die Entscheidung von 2019 kippen, hätte das eine Signalwirkung für künftige Kläger. Bayer hofft, dann die Causa Glyphosat im Grunde abhaken zu können. Die US-Regierung, vertreten durch den sogenannten Solicitor General, sprach sich Mitte Mai gegen eine Verhandlung aus. Das ist zwar nicht bindend für den Supreme Court, macht einen Prozess aber unwahrscheinlich. Zu beachten ist allerdings, dass lediglich vier der neun Richter einer Annahme zustimmen müssen, es also keine Mehrheit braucht.

Dennoch wäre eine Annahme eine kleinere positive Überraschung für die Bayer-Investoren. Denn für den Fall, dass der Supreme Court sich mit dem Verfahren nicht befassen will oder letztlich gegen Bayer entscheidet, hatte der Konzern bereits im vergangenen Sommer zusätzliche Rückstellungen von 4,5 Milliarden Dollar gebildet. Mit diesem Geld will das Unternehmen dann ein Programm aufsetzen, um in den kommenden 15 Jahren mit den Forderungen potenzieller neuer Kläger in den USA umzugehen.

Sollte es aber zu einer Verhandlung kommen und ein Urteil zugunsten des Dax-Konzerns ergehen, könnten die Rückstellungen womöglich teilweise aufgelöst werden. Die Pharma-Experten der Schweizer Großbank Credit Suisse (SIX:CSGN) kalkulieren, dass jede Milliarde Dollar Rückstellungen rund 1,4 Prozent Börsenwert der Bayer-Aktien entsprechen.

Im Fall einer Ablehnung eines Verfahrens würde sich angesichts der bereits erfolgten Rückstellungen für potenzielle Klagen wohl erst einmal nicht viel ändern. Das Risiko künftiger Klagen will Bayer mindern, indem in den USA der Unkrautvernichter Roundup ab 2023 in der Version für private Käufer kein Glyphosat mehr enthalten soll. So stammen die meisten aktuellen Klagen von Privatkonsumenten. Zudem war Bayer bei Vergleichen von Bestandsfällen zuletzt bereits restriktiv, ohnehin sind diese schon zum Großteil abgearbeitet. Dass der Konzern in einem aktuellen Prozess in Kansas City im Bundesstaat Missouri an diesem Donnerstag gewann, dürfte dieses Vorgehen noch bestärken.

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