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ROUNDUP: Bundespatentgericht kratzt am Sparkassen-Rot

Veröffentlicht am 03.07.2015, 16:53
Aktualisiert 03.07.2015, 16:54
© Reuters.  ROUNDUP: Bundespatentgericht kratzt am Sparkassen-Rot
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MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die deutschen Sparkassen wollen ihr Signalrot exklusiv für sich haben - vor dem Bundespatentgericht haben sie nun eine empfindliche Niederlage einstecken müssen. Die Richter gaben der Klage der spanischen Santander-Bank auf Löschung des Markenschutzes für das Sparkassen-Rot statt, wie beide Seiten am Freitag mitteilten.

Aber der jahrelange Streit ist noch lange nicht zu Ende. Der Sparkassenverband kündigte sofort Revision beim Bundesgerichtshof an.

Das Bundespatentgericht bestätigte, dass es eine Entscheidung gefällt hat, will sie aber erst am Montag bekanntgeben und näher erläutern.

Die deutschen Sparkassen verwenden seit 1972 das Signalrot mit der Bezeichnung "HKS 13" als einheitliche Geschäftsfarbe. Die spanische Santander-Bank nutzt seit den 1980er Jahren weltweit den fast gleichen Rotton "HKS 14". Die Sparkassen ließen ihr Signalrot 2007 als Marke beim Deutschen Patentamt schützen und verklagten Santander, die Hausfarbe in Deutschland zu ändern. Im Gegenzug klagte Santander auf Löschung der Farb-Schutzmarke der Sparkasse und bekam nun Recht.

Ein Santander-Sprecher sagte: "Wie erwartet, hat das Bundespatentgericht völlig zutreffend die Farbmarke Rot gelöscht. Wir freuen uns, dass wir unseren traditionellen Unternehmensauftritt auch in Deutschland beibehalten können, und sind zuversichtlich, dass der Bundesgerichtshof das Urteil des Bundespatentgerichts bestätigen wird."

Dagegen betonte ein Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands, die Richter seien von der Rechtsprechung der anderen Senate des Bundespatentgerichts und des Bundesgerichtshofs abgewichen- deshalb hätten sie auch Revision zugelassen. "Da werden die Kartenneu gemischt. Wir sind optimistisch."

Der Münchner Rechtsanwalt und Markenrechtsexperte Andreas Schulz sagte: "Es wird sehr spannend, ob auch der Bundesgerichtshof hier den Unterschied zum Langenscheidt-Gelb sieht." Dort sei es um das sehr kleine Produktsegment Wörterbücher und Fremdsprachen gegangen, "entsprechend hatten die Karlsruher Richter dem Verlag den Markenrechtsschutz für die Farbe Gelb in diesem Fall zugesprochen". Aber "der Versuch, ein ganzes Marktsegment zu monopolisieren, wie es die Sparkassen mit Signalrot für alle Finanzdienstleistungen beanspruchen, ist dagegen problematisch", meinte Schulz.

Auch um die Farbe Blau wird derzeit in letzter Instanz gestritten: Der Beiersdorf (XETRA:BEIG)-Konzern will sein Nivea-Blau behalten - Konkurrent Unilever (LONDON:ULVR) hatte mit Blick auf seine Dove-Produkte beim Bundespatentgericht die Löschung dieser Farbmarke erreicht. Auch hier muss jetzt der BGH entscheiden.

Bei den Karlsruher Richtern liegt zudem noch die Klage der Sparkassen gegen Santander vor, mit der sie den Spaniern die rote Hausfarbe in Deutschland verbieten wollen. Sollte der BGH die Löschung des Markenschutzes für das Sparkassen-Rot bestätigen, wäre diese Klage wahrscheinlich gleich mit erledigt.

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