ESSEN (dpa-AFX) - Im Schadenersatzprozess um die Zwangs-Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis (Hessen) nach der Katastrophe von Fukushima 2011 hat das Gericht Zweifel an der vom Betreiber RWE (XETRA:RWEG) geforderten Summe angemeldet. RWE verlangt 235 Millionen Euro vom Bund und vom Land Hessen. Nach Fukushima hatten der Bund und die Länder mit Atomkraftwerken die sieben ältesten Reaktorblöcke - darunter Biblis - zunächst für drei Monate vom Netz genommen. Dafür fordert RWE das Geld als entgangenen Gewinn.
Der Vorsitzende Richter sagte, für den Fall eines Vergleichs würde er 50 Millionen Euro in den Raum stellen - das ist weniger als ein Viertel der von RWE genannten Summe. Einen Vergleich hatten alle Prozessparteien aber bereits vorher abgelehnt. Laut Gericht muss geprüft werden, ob RWE durch die Abschaltung des Atomkraftwerkes gleichzeitig mehr Braunkohlestrom verkauft hat. Außerdem müssten möglicherweise zusätzliche Gewinne gegengerechnet werden, die durch einen Anstieg des Strompreises nach der Abschaltung von Biblis entstanden sein könnten. Strittig ist außerdem, ob - falls Schadenersatz anfällt - der Bund oder das Land Hessen oder beide zahlen müssen.