Berlin, 23. Sep (Reuters) - Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will Bürgern und Verbänden Hilfen für Flüchtlinge erleichtern. Als steuerlich absetzbarer Spendennachweis genüge künftig ein Bareinzahlungsbeleg, Kontoauszug oder PC-Ausdruck beim Online-Banking, teilte das Finanzministerium am Mittwoch mit. Alle gemeinnützigen Organisationen dürfen unabhängig von ihrer Ausrichtung Spenden für Flüchtlinge sammeln. Auch nicht gemeinnützige Organisationen können demnach auf Treuhandkonten Spenden für Flüchtlinge sammeln, wobei auch hier künftig die Zuwendungen von der Steuer abgezogen werden können.
Die Arbeit der gemeinnützigen Verbände soll erleichtert werden, indem auf den Nachweis der Hilfsbedürftigkeit verzichtet wird. Solche Organisationen dürfen demnach auch ihre unverbrauchten Mittel für Flüchtlinge verwenden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Spender seine Überweisung nicht für einen anderen Zweck bestimmt hat. Daneben können Arbeitnehmer demnächst mit sogenannten "Arbeitslohnspenden" auf Teile ihres Lohnes zugunsten von Flüchtlingshilfen verzichten. Die gespendete Summe zählt dann nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Schenkungen zu "ausschließlich mildtätigen Zwecken" für Flüchtlinge werden von der Schenkungssteuer befreit.