Tesla, Inc. (NASDAQ:TSLA) und CEO Elon Musk haben einen bedeutenden juristischen Erfolg erzielt. Eine US-Bezirksrichterin in San Francisco wies eine Aktionärsklage ab, die dem Unternehmen und Musk Betrug durch Übertreibung der Fähigkeiten seiner selbstfahrenden Technologie vorwarf. Die Kläger hatten behauptet, Tesla habe seinen Aktienkurs durch falsche Versprechungen über die Effektivität und Sicherheit der Technologie künstlich aufgebläht.
US-Bezirksrichterin Araceli Martinez-Olguin begründete ihr Urteil damit, dass die Aktionäre nicht ausreichend Beweise vorlegten, um Tesla und Musk für angeblich falsche Versprechungen haftbar zu machen. Diese betrafen die baldige Einführung einer Technologie, die die menschliche Fahrsicherheit übertreffen sollte. Im Fokus standen dabei Teslas "Autopilot"-Software und die "Full Self Driving"-Software-Upgrades, denen Sicherheitsmängel und die Gefahr der Fahrerunaufmerksamkeit vorgeworfen wurden.
Die Richterin stellte klar, dass einige der beanstandeten Äußerungen von Tesla und Musk nicht zwangsläufig falsch waren. Andere bezogen sich auf Zukunftserwartungen, die rechtlich nicht als betrügerisch eingestuft werden können. Martinez-Olguin betonte zudem, dass Musks direkte Beteiligung am Unternehmensmanagement nicht automatisch bedeute, dass er Informationen zurückgehalten habe. Auch sein erheblicher Gewinn aus dem Verkauf von Tesla-Aktien (NASDAQ:TSLA) zwischen Februar 2019 und Februar 2023 stelle keine Ausbeutung anderer Aktionäre dar.
Trotz der Vorwürfe, Musk habe durch Aktienverkäufe fast so viel wie das Bruttoinlandsprodukt von Vermont erwirtschaftet, fand die Richterin keine Hinweise auf ein Fehlverhalten in dieser Hinsicht. Die Klage wurde ohne Rechtsnachteil abgewiesen, was den Aktionären die Option offenhält, eine überarbeitete Klage einzureichen.
Tesla und seine Rechtsvertreter haben bislang nicht auf Anfragen zur Stellungnahme reagiert. Das Unternehmen sieht sich weiterhin laufenden Untersuchungen des US-Justizministeriums und der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC gegenüber. Auch das kalifornische Kraftfahrzeugamt prüft die Behauptungen zur selbstfahrenden Technologie.
Der Fall, offiziell als Lamontagne v Tesla Inc et al bekannt, wurde am US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien unter der Fallnummer 23-00869 verhandelt.
Reuters hat zu diesem Artikel beigetragen.
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