LUXEMBURG (dpa-AFX) - Fluggesellschaften müssen ihren Kunden bei Online-Buchungen von Anfang an den Endpreis anzeigen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in einem Urteil klar gestellt (Rechtssache C-573/13). Dabei geht es um den Endpreis inklusive Steuern und Gebühren. Die Luxemburger erklärten die Praxis von Air Berlin (XETRA:AB1) aus dem Jahr 2008 für nicht rechtens. Es gehe nicht an, dass die Airline nur den Endpreis für einen ausgewählten Flug angezeigt habe. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte in Deutschland gegen Air Berlin geklagt. Die Vorwürfe sind nach Einschätzung von Air Berlin inzwischen überholt.