n KARLSRUHE/MAINZ (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht will am (heutigen) Mittwoch (10.00 Uhr) entscheiden, ob die Luftverkehrssteuer gegen die Verfassung verstößt. Das Land Rheinland-Pfalz hält die Abgabe auf Flugreisen aus mehreren Gründen für verfassungswidrig und hat in Karlsruhe geklagt.
Die Steuer war 2011 von der schwarz-gelben Bundesregierung zur Etatsanierung eingeführt worden. Sie bringt dem Bund pro Jahr eine Milliarde Euro Einnahmen und wird auf alle gewerblichen Passagierflüge erhoben, die in Deutschland starten. Das gilt unabhängig davon, ob die Anbieter der Flüge ausländische oder inländische Airlines sind. Der Steuersatz ist nach Entfernung gestaffelt und beträgt etwa für einen Flug bis 2500 Kilometer Entfernung 7,50 Euro pro Passagier.
Rheinland-Pfalz hält unter anderem die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen von der Steuerpflicht für verfassungswidrig und bestreitet die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für die Steuer.tk
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