Sichern Sie sich 40% Rabatt
👀 👁 🧿 Biogen: +4,56% nach Quartalszahlen. Unsere KI erkannte das Potenzial bereits im März 2024.
Welche Aktie wird als nächstes durchstarten?
Jetzt Aktien finden

US-Börsenaufsicht untersucht Musks Einstieg bei Twitter

Veröffentlicht am 27.05.2022, 18:10
Aktualisiert 27.05.2022, 18:15
© Reuters

WASHINGTON (dpa-AFX) - Die US-Börsenaufsicht SEC hat den Einstieg von Tech-Milliardär Elon Musk als Großinvestor bei Twitter (NYSE:TWTR) unter die Lupe genommen. Die Behörde verlangte vom Tesla-Chef bereits am 4. April Auskunft über die Einhaltung von Vorschriften bei der Offenlegung seiner Twitter-Beteiligung. Das geht aus einem Brief an Musk hervor, den die Aufsicht am Freitag veröffentlichte. Aktionärsklagen werfen Musk wegen verspäteter SEC-Pflichtmitteilungen Marktmanipulation und Wertpapierbetrug vor. Er selbst hat sich bislang nicht geäußert.

Die SEC weist Musk in dem Schreiben darauf hin, dass er sein Investment bei Twitter wohl nicht vorschriftsgemäß offengelegt habe. Musk hatte am 4. April mitgeteilt, mehr als neun Prozent an dem Unternehmen zu halten. In den USA sind Investoren verpflichtet, binnen zehn Tagen Beteiligungen von mehr als fünf Prozent zu melden. Das hat Musk offenbar versäumt. Aktionäre von Twitter haben ihn deshalb bereits verklagt. Sie meinen, dass er durch die Missachtung der Regel günstig weiter Aktien kaufen und seine Beteiligung ausbauen konnte.

In dem Brief der SEC geht es nicht nur um die Meldefristen, sondern auch um die Art der Offenlegung. So hatte Musk zunächst ein Formular eingereicht, das ihn als sogenannten passiven Investor einstuft, der keinen Einfluss auf die Unternehmensführung nimmt. Doch Musk mischte sich von Anfang an stark in Managementfragen ein und lancierte dann kurzerhand einen Übernahmeplan. Dem stimmte Twitter letztlich auch zu. Allerdings ist derzeit ungewiss, ob der Deal gelingt. Das Formular änderte Musk nachträglich in eines für aktive Investoren.

Musk liegt seit Jahren mit der SEC im Clinch. Die Behörde hatte ihn 2018 wegen irreführender Tweets verklagt. Unter anderem hatte Musk getwittert, Tesla (NASDAQ:TSLA) von der Börse nehmen zu wollen und die Finanzierung dafür gesichert zu haben. Das entsprach laut SEC jedoch nicht der Wahrheit. Bei einem Vergleich stimmte der Tesla-Chef einer Geldstrafe zu. Er musste auch den Verwaltungsratsvorsitz zeitweise abgeben und seitdem bestimmte, börsenrelevante Tweets anwaltlich prüfen lassen. Doch Musk verhöhnte die SEC danach und twitterte munter weiter.

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.