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Ex-VW-Chef Winterkorn muss in Anlegerprozess nicht vor Gericht

Veröffentlicht am 12.09.2018, 14:45
© Reuters. A logo is seen on a wheel of a Porsche car during the company's annual meeting in Stuttgard
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Stuttgart (Reuters) - Ex-VW-Chef Martin Winterkorn oder Bosch-Chef Volkmar Denner müssen in einem Prozess um Anlegerklagen gegen den VW-Hauptaktionär Porsche (DE:PSHG_p) SE voraussichtlich nicht aussagen.

Die Termine für die Zeugenvernehmungen bis Mitte November würden aufgehoben, erklärte Landgerichtsrichter Fabian Richter Reuschle am Mittwoch. Er hatte Ende Mai insgesamt zwei Dutzend Zeugen - neben Winterkorn und Denner noch mehrere in den Dieselskandal involvierte Topmanager eingeladen. Doch fast alle berufen sich auf Zeugnisverweigerungsrecht, weil gegen einige etwa Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Dieselbetrugs oder Marktmanipulation laufen und sie sich mit Aussagen in dem Schadensersatzprozess selbst belasten könnten. "Das müssen wir akzeptieren, dass wir sie nicht zwingen können, sich selbst zu belasten", sagte Richter Reuschle. Gleichwohl forderte er, dass womöglich schriftliche Aussagen der Staatsanwaltschaften von Braunschweig oder München in den noch laufenden Ermittlungsverfahren in den Zivilprozess einfließen müssten.

Ob das von Richter Reuschle angestrebte Musterverfahren zu Anlegerklagen gegen die PSE zusätzlich zu der seit Montag in Braunschweig verhandelten Musterklage der Fondsgesellschaft Deka Investment gegen VW (DE:VOWG) überhaupt stattfindet, blieb unterdessen offen. Am Landgericht Stuttgart gibt es inzwischen 190 Klageverfahren, in denen Anleger der Holding der Familien Porsche und Piech vorwerfen, zu spät über die milliardenschweren Risiken von Dieselgate informiert zu haben. Richter Reuschle beharrt mit dem von ihm verhandelten Klagepaket bisher als einziger darauf, gegen die PSE einen eigenen Kapitalanleger-Musterprozess in Stuttgart zu führen. Nach seiner Ansicht liegt dem Fall PSE nicht derselbe Sachverhalt - nämlich der Dieselskandal und seine Vorgeschichte - zugrunde wie der in Braunschweig zu VW verhandelte.

© Reuters. A logo is seen on a wheel of a Porsche car during the company's annual meeting in Stuttgard

STUTTGART ODER BRAUNSCHWEIG

Darüber hat allerdings das Oberlandesgericht Stuttgart zu entscheiden - und das hat Anfang Juli bereits angekündigt, eine Musterklage in Stuttgart wegen des Verfahrens in Braunschweig zum identischen Sachverhalt nicht zuzulassen. Die abschließende Entscheidung steht jedoch aus. Die Kläger in Stuttgart, darunter der zur Investmentgesellschaft Elliott gehörende Fonds Greenwich, wollen unterdessen für einen eigenen Musterprozess in Stuttgart kämpfen. "Das Musterverfahren gegen die Porsche SE gehört nach Stuttgart", sagte Greenwich-Anwalt Josef Broich am Rande der Verhandlung. Die hier wichtigen Fragen - wer wann was bei der Porsche SE wusste und die Börse hätte informieren müssen - würden in Braunschweig gar nicht behandelt. Die Klägeranwälte kündigten an, das - falls notwendig - höchstrichterlich vor dem Bundesgerichtshof klären zu wollen.

Bis zum BGH würde auch die beklagte PSE gehen, erklärte deren Anwalt Markus Meier von der Kanzlei Hengeler Müller. Die Holding der Familien Porsche und Piech, die gut 52 Prozent der Stimmrechte von VW hält, ist in Stuttgart und Braunschweig von Anlegern auf insgesamt 865 Millionen Euro Schadensersatz verklagt. Diesen fordern die Aktionäre wegen des Kurseinbruchs nach Bekanntwerden der milliardenschweren drohenden Geldstrafen in den USA im September 2015. Die PSE hält alle Klagen für unbegründet und teilweise für unzulässig. So wie der VW-Vorstand habe der PSE-Vorstand vor dem Bescheid der US-Behörden am 18. September keine Kenntnis von der "Dieselthematik" gehabt, obwohl Winterkorn damals zugleich VW- und PSE-Vorstandschef war. PSE-Anwalt Meier forderte, dem bevorstehenden Beschluss des OLG Stuttgart zu folgen und die Klagen auszusetzen. Er gab sich siegessicher: "Uns und der PSE ist es gleich, welches Gericht die Klagen abweist."

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