Presserechtliches Informationsschreiben im Namen der DJE Kapital AG
Berlin (ots) - Sehr geehrte Damen und Herren,
wir zeigen an, dass wir die DJE Kapital AG in deren
presserechtlichen Angelegenheiten vertreten. Unsere ordnungsgemäße
Bevollmächtigung versichern wir anwaltlich.
Aus Anlass der Verbreitung der Studie 'Vermögensverwalter' des
Deutschen Instituts für Servicequalität (DISQ) vom 2. Januar 2013
bittet uns die DJE Kapital AG, Ihnen zu schreiben. Das DISQ verglich
in der Studie Leistungen von Vermögensverwaltern und bewertete unsere
Mandantin u.a. für Leistungen, die diese gar nicht anbietet. Die
Bewertungen unserer Mandantin sind daher im Ergebnis rechtswidrig.
Unsere Mandantin hat uns beauftragt, gegen die Verbreitung der
unsere Mandantin betreffenden Ergebnisse presserechtliche Ansprüche
geltend zu machen und durchzusetzen. Vor dem Landgericht haben wir
für unsere Mandantin bereits vorläufige Entscheidungen im
einstweiligen Rechtsschutz gegen das DISQ sowie gegen zwei große
Verlagshäuser erwirkt. Die Verfahren sind derzeit noch nicht
abgeschlossen.
Wir bitten Sie eindringlich, von einer (weiteren) Verbreitung der
in Rede stehenden Ergebnisse künftig abzusehen. Sollten Sie sich für
eine weitere/künftige Verbreitung der streitgegenständlichen
Platzierungen entscheiden, wären wir gehalten dagegen ebenfalls
rechtlich vorzugehen.
Dr. Steffen Bunnenberg
Rechtsanwalt
Originaltext: Bunnenberg Bertram Rechtsanwälte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/108489
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_108489.rss2
Pressekontakt:
Bunnenberg Bertram Rechtsanwälte
Dr. Steffen Bunnenberg
Fasanenstraße 71
10719 Berlin
Fon: 030 / 983 216 490
Fax: 030 / 983 216 499
E-Mail: info@bunber.de
Berlin (ots) - Sehr geehrte Damen und Herren,
wir zeigen an, dass wir die DJE Kapital AG in deren
presserechtlichen Angelegenheiten vertreten. Unsere ordnungsgemäße
Bevollmächtigung versichern wir anwaltlich.
Aus Anlass der Verbreitung der Studie 'Vermögensverwalter' des
Deutschen Instituts für Servicequalität (DISQ) vom 2. Januar 2013
bittet uns die DJE Kapital AG, Ihnen zu schreiben. Das DISQ verglich
in der Studie Leistungen von Vermögensverwaltern und bewertete unsere
Mandantin u.a. für Leistungen, die diese gar nicht anbietet. Die
Bewertungen unserer Mandantin sind daher im Ergebnis rechtswidrig.
Unsere Mandantin hat uns beauftragt, gegen die Verbreitung der
unsere Mandantin betreffenden Ergebnisse presserechtliche Ansprüche
geltend zu machen und durchzusetzen. Vor dem Landgericht haben wir
für unsere Mandantin bereits vorläufige Entscheidungen im
einstweiligen Rechtsschutz gegen das DISQ sowie gegen zwei große
Verlagshäuser erwirkt. Die Verfahren sind derzeit noch nicht
abgeschlossen.
Wir bitten Sie eindringlich, von einer (weiteren) Verbreitung der
in Rede stehenden Ergebnisse künftig abzusehen. Sollten Sie sich für
eine weitere/künftige Verbreitung der streitgegenständlichen
Platzierungen entscheiden, wären wir gehalten dagegen ebenfalls
rechtlich vorzugehen.
Dr. Steffen Bunnenberg
Rechtsanwalt
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