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EU vs. Big Tech: Parlament zieht Daumenschrauben an

Von Philip HopfAktienmärkte07.07.2022 15:13
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EU vs. Big Tech: Parlament zieht Daumenschrauben an
Von Philip Hopf   |  07.07.2022 15:13
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Lange Zeit konnten große Tech-Unternehmen in Europa in vielerlei Hinsicht ohne spezifische Vorgaben ihrer Geschäftstätigkeit nachgehen. Zu schnell war die technologische (Weiter-)Entwicklung, zu träge hingegen die der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Nun hat das EU-Parlament gleich zwei Gesetzesentwürfe verabschiedet, um das Treiben der Plattformbetreiber zukünftig besser regulieren zu können. Zuvor hatten sich Unterhändler des Parlaments sowie der EU-Staaten auf diese Entwürfe geeinigt. Während der Digital Services Act (kurz: DSA) unter anderem festlegt, dass die Internetgiganten mehr Verantwortung im Hinblick auf Hassrede, Hetze und Ähnlichem übernehmen müssen, soll im Rahmen des Digital Markets Acts (DMA) gegen die Vormachtstellung großer Technologiekonzerne vorgegangen und somit ein fairer Wettbewerb ermöglicht werden. Verstöße gegen die am 1. Januar 2024 in Kraft tretenden Regelungen will das EU-Parlament offenbar mit Strafen in Höhe von 6 (DSA) bis 10% (DMA) des jeweiligen Jahresumsatzes ahnden, was für die Big Tech-Player Summen in zweistelliger Milliardenhöhe bedeuten würde.

Gegen Hassrede, Desinformation und Co: der Digital Services Act

Der Digital Services Act rückt inhaltliche Aspekte auf der Nutzerseite in den Fokus: So werden Technologie-Unternehmen, die die Funktion als Vermittler einnehmen und dementsprechend im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ihren Kunden Zugänge zu Inhalten, Dienstleistungen oder Produkten bereitstellen, dazu verpflichtet, mehr Verantwortung hinsichtlich der Identifikation und Beseitigung von illegalen Inhalten wie beispielsweise Hassrede, Fake News oder Terrorpropaganda zu übernehmen. Zudem wurde im Zuge des DSA festgelegt, dass Betreiber digitaler Plattformen zukünftig die expliziten Parameter ihrer jeweiligen (Empfehlungs-)Algorithmen transparent kommunizieren müssen.

Der Digital Market Act soll Monopolstellungen aufbrechen

Dementgegen konzentriert sich der Digital Marktes Act auf das Aufbrechen etwaiger Monopolpositionen der Big Tech-Player und demnach auf das Ermöglichen eines fairen Wettbewerbs. Hierbei zielen die neu auf den Weg gebrachten Regelungen vor allen Dingen auf die sogenannten Gatekeeper, zu Deutsch: Türsteher, ab. Als Gatekeeper werden in diesem Zusammenhang Internetplattformen bezeichnet, die eine starke Marktstellung aufweisen, jährlich mehr als €6.5 Milliarden umsetzen oder über eine Marktkapitalisierung jenseits von €65 Milliarden verfügen. Weiter müssen Gatekeeper per Definition EU-weit monatlich mehr als 45 Millionen Nutzer bedienen und mit mehr als 10.000 gewerblichen Anbieter zusammenarbeiten. Betroffen wären somit vor allen Dingen die Unternehmen Apple (NASDAQ:AAPL), Amazon (NASDAQ:AMZN), Alphabet (NASDAQ:GOOGL), Microsoft (NASDAQ:MSFT) und Meta (NASDAQ:META).

Das EU-Parlament in Straßburg verabschiedete jüngst das Digital-Paket, welches den Digital Services Act und den Digital Marktes Act umfasst.
Das EU-Parlament in Straßburg verabschiedete jüngst das Digital-Paket, welches den Digital Services Act und den Digital Marktes Act umfasst.

Ein wichtiger Aspekt, der im Rahmen des DMA große Berücksichtigung erfährt: die Interoperabilität. Dies bedeutet, dass die Big Player ihre Dienste kompatibler im Hinblick auf die Anwendungen kleinerer Konkurrenten gestalten müssen. So beschloss das EU-Parlament unter anderem, dass beispielsweise Messengerdienste wie WhatsApp oder iMessage ihren Nutzern ermöglichen müssen, Nachrichten aus anderen Anwendungen empfangen zu können. Somit möchte man die Markteintrittshürden vor allem für jüngere und entsprechend kleinere Unternehmen deutlich verringern. Auch soll es Gatekeepern zukünftig untersagt sein, eigene Produkte oder Dienstleistungen grundsätzlich besser zu bewerten als die der Konkurrenz. Des Weiteren muss es Nutzern ab dem Jahr 2024 möglich sein, vorinstallierte Software respektive Applikationen zu entfernen und auf mögliche Alternativen konkurrierender Anbieter zurückzugreifen. Darüber hinaus soll den großen Konzernen ein Riegel im Bereich der personenbezogenen Werbung vorgeschoben werden: So dürfen persönliche Daten – auch solche, die über Drittanbieter generiert werden – zukünftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer zu diesem Zweck verwendet werden.

Große politische Zustimmung

Das auf den Weg gebrachte Digital-Paket erfährt hierzulande parteiübergreifend politische Zustimmung: Der auf europäischer Ebene agierende Grünen-Politiker Rasmus Andresen spricht von einem der „wichtigsten Gesetze, das in der aktuellen Legislaturperiode beschlossen wurde“, für Martin Schirdewan (Die Linke) sind DSA und DMA „ein Meilenstein, um das Internet aufzuräumen und digitale Monopole zu bekämpfen“. Lob für die neuen Big Tech-Regelungen gab es auch von Vertretern von FDP, CDU und SPD. Die Rechtsexpertin Hildegard Reppelmund ist mit ihrer Einschätzung da etwas vorsichtiger: So sieht diese in den Regeländerungen lediglich einen ersten „Versuch, im rechtlichen Dickicht den Herausforderungen der digitalen Ökonomie gerechter zu werden“.

Die Big Player der Tech-Branche sehen sich zukünftig in Europa mit umfassenderen Regeln konfrontiert.
Die Big Player der Tech-Branche sehen sich zukünftig in Europa mit umfassenderen Regeln konfrontiert.

Es bleibt also abzuwarten, wie stark sich die großen Tech-Konzerne in ihrem Handeln einschränken lassen werden. So wurde bereits in der Vergangenheit das ein oder andere Mal deutlich, dass sich Google, Apple und Co von Strafzahlungen in Milliardenhöhe nicht wirklich beeindrucken lassen. Immer wieder suchen sie nach Grauzonen und Gesetzeslücken, um ihrer Geschäftstätigkeit auch weiterhin so profitabel wie nur möglich nachzugehen. Insgesamt lassen sich die angestrebten Gesetzesänderungen aber durchaus als Schritt in die richtige Richtung bezeichnen.

Die Big Player der Technologiebranche eint übrigens nicht nur das neu auf den Weg gebrachte Gesetzespaket. Sie sind darüber hinaus auch allesamt fixe Bestandteil unseres jüngst auf den Markt gebrachten HKCM-TECH33-Aktienpakets. Als Abonnent dieses in Deutschland einmaligen Pakets erhalten Sie zweimal wöchentlich schriftliche Analysen zu jeweils drei im Paket enthaltenen Unternehmen. Am kommenden Sonntag, den 10. Juli, stehen Analysen zu den Unternehmen Texas Instruments (NASDAQ:TXN), Twitter (NYSE:TWTR) und Uber (NYSE:UBER) auf dem Programm.

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