Dass große – zumeist US-amerikanische – Onlineplattformen einen oftmals tendenziell eher recht laxen Umgang mit Nutzerdaten pflegen, dürfte wohl inzwischen weitläufig bekannt sein, wurde dies doch in den vergangenen Jahren medial regelmäßig und durchaus ausgiebig thematisiert. Hierbei immer wieder stark im Fokus: die unter dem Schirm des Meta-Konzerns agierenden sozialen Netzwerke Facebook (NASDAQ:META) und Instagram. Letzteres wurde nun von einem Gericht in Irland zu einer Rekordstrafzahlung in Höhe von €405 Millionen verdonnert. Und wieder einmal geht es um massive Verstöße gegen die geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Was die ganze Geschichte dieses Mal aber nochmals deutlich prekärer macht: Der Foto- und Videodienst soll die Privatsphäre minderjähriger Nutzer empfindlich verletzt haben…
Geschäftskonten für Minderjährige
So ermöglichte es die Anwendung offenbar, dass User im Alter von 13 bis 17 Jahren ein Geschäftskonto eröffnen konnten. Dies wiederum hatte zur Folge, dass persönliche Daten der Minderjährigen, wie unter anderem Telefonnummern und Mailadressen, offengelegt wurden. Das Unternehmen sei somit der „Wahrung der Datenschutzrechte von Kindern als vulnerable Personen“ nicht nachgekommen, so die Anklageschrift der irischen Behörden. Meta ließ verlauten, dass man mit der Strafe nicht einverstanden sei und entsprechend Berufung gegen das Urteil einlegen werde. So nehme dieses – so die Aussagen eines Unternehmenssprechers gegenüber dem irischen Sender RTE – Bezug auf App-Einstellungen, die bereits vor „über einem Jahr aktualisiert“ worden seien. Man habe die Anwendung entsprechend bereits vor geraumer Zeit um neue Funktionen ergänzt, im Zuge welcher man der „Sicherheit von Teenagern“ und deren persönlicher Daten absolut gerecht werde. Die irische Datenschutzbehörde ließ indes verlauten, dass man in den kommenden Tagen weitere Details zum Urteil bekanntgeben werde.
Sollte sich die millionenschwere Strafe tatsächlich bestätigen, wäre dies – nach dem $739-Millionen-Bußgeld, zu welchem der Onlinehändler Amazon (NASDAQ:AMZN) in Luxemburg im Juli 2021 verurteilt wurde – der zweithöchste Betrag, den EU-Datenschutzbehörden bislang aufgerufen haben. Bereits im September 2021 verpflichteten die irischen Datenschutzwächter den ebenfalls zum Meta-Konzern gehörenden Messenger-Dienst WhatsApp zu einer Strafzahlung in Höhe von €225 Millionen, im März dieses Jahres gesellte sich eine weitere Datenschutzklage gegen Meta und in der Folge eine €17-Millionen-Strafe hinzu.
Big Tech: EU zieht Daumenschrauben an
Es lässt sich also festhalten, dass sich die großen Internetplattformen in der EU – nachdem sie sich hier jahrelang in vielerlei Hinsicht gewissermaßen an geltenden Regelungen „vorbeimogeln“ konnten – zunehmend mit Gegenwind konfrontiert sehen. Im Bereich des Datenschutzes, aber auch abseits davon. So hatten wir bereits Anfang Juli berichtet, dass das EU-Parlament unter anderem im Rahmen des Digital Services Acts und des Digital Markets Acts die Daumenschrauben der Big-Tech-Konzerne weiter anzieht.
Abschließend möchten wir Sie noch auf zwei Dinge hinweisen: Zum sind wir – wie Sie mit Sicherheit inzwischen schon mitbekommen haben – auch in den sozialen Netzwerken aktiv. Neben unserem Twitter-Profil führen wir unter anderem auch einen unterhaltsamen Instagram-Kanal. Auf diesem transportieren wir neben aktuellen Analyse-Inhalten und Statements unserer Geschäftsführer Philip Hopf und Philip Klinkmüller zu den unterschiedlichsten (Finanz-)Themen, auch stets eine ordentliche Portion Humor. Aber überzeugen Sie sich doch am besten selbst und schauen Sie einfach mal hier vorbei.
Zum anderen ist das Wertpapier des Meta-Konzerns selbstverständlich fest in unserem TECH33-Aktienpaket integriert und wird von uns entsprechend in einem festen Turnus analysiert. Und wie es der Zufall will, steht am heutigen Mittwoch die Analyse der Meta-Aktie auf dem Programm. Wir wollen an dieser Stelle natürlich nicht zu viel verraten, was wir aber vorwegnehmen können: Wir erwarten imminent nochmals größere Abstiege bei Meta, ehe es hier wieder auf der Oberseite weitergeht.
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