Zugegeben: Es gab schon schlimmere Zeiten. Denn nach dem Jahressteuergesetz 2019 (JStG) galt noch die Regelung, dass Verluste aus Termingeschäften und Kreditforderungen nur mit entsprechenden Gewinnen bis maximal 10.000€ pro Jahr ausgeglichen werden können. Betrachtet man das Ganze aus dieser Perspektive, ist in den Verhandlungen zum Jahressteuergesetz 2020 durchaus eine Verbesserung der Situation herausgekommen: Viele Verbände haben auf die Klippen des Gesetzes aufmerksam gemacht, auch der Verband deutscher Kreditplattformen, und am Ende einen wichtigen Teilerfolg erzielt: Der Gesetzgeber hat die Kritik ernst genommen und die Verlustverrechnung auf 20.000€ verdoppelt - und das rückwirkend zum 01.01.2020. Damit kommt er in erster Linie den privaten Kleinanlegern auf Kreditplattformen entgegen und erspart ihnen zusätzlich, für die Jahre 2020 und 2021 lästige unterschiedliche Verlustverrechnungen. Und dabei wird es auf diese Möglichkeit auch noch nicht einmal ankommen, weil sich bislang in der aktuellen Covid-19-Krise die Kreditportfolien der Plattformen als robust erweisen. Am eigentlichen Konstruktionsfehler hat sich jedoch nichts geändert: Die Besteuerung von Gewinnen und Verlusten ist in totaler Schräglage einseitig zu Lasten der Anleger. Die Regelung ist verfassungsrechtlich bedenklich, weil sie gegen das Nettobesteuerungsprinzip verstößt.
Falsche Signalwirkung in Richtung Anlegerkultur
Auch muss man sich einmal anschauen, welche fatale Signalwirkung das JStG 2020 aussendet. Privatanleger müssen ihre Gewinne voll besteuern, während Verluste nicht mehr vollständig, sondern nur gedeckelt geltend gemacht werden können. Vereinfacht gesagt möchte Vater Staat gerne an jedem Euro privater Altersvorsorge kräftig mitverdienen. Aber wenn es mal nicht so gut läuft, will er gerne herausgehalten werden. Von Teilen der Politik werden sie hier sogar als “Zocker” gebrandmarkt. Und dass, obwohl die Bundesregierung seit Jahren gebetsmühlenartig betont, wie zentral eine private Altersvorsorge als Fundament für den privaten Vermögensaufbau ist.
Kann das so bleiben? Aus unserer Sicht auf gar keinen Fall. Und wir stehen damit nicht allein. Auch in der Politik selbst mehren sich die kritischen Stimmen: Neben den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags hatte zuletzt auch wieder der Bundesrat verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Es ist schade, dass er sich sowohl 2019 als auch 2020 seine kritische Haltung durch andere Regelungen, die mit den beiden Jahressteuergesetzen kunstvoll verwoben wurden, hat abkaufen lassen.
Fazit
Im Ergebnis bleibt festzuhalten: Die Kreditplattformen begrüßen die Nachbesserungen durch das Jahressteuergesetz 2020. Das ist aber nicht mehr als der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein: Eine kritische Auseinandersetzung ist weiterhin unabdingbar, weil die Regelungen zur Verlustverrechnung ganz einfach unfair sind. Eine höchstrichterliche Klärung ist unausweichlich.
Über den Autor:
Constantin Fabricius ist Geschäftsführer des Verbandes deutscher Kreditplattformen, welcher im Juni 2019 durch den Zusammenschluss von auxmoney, creditshelf, Funding Circle und Kapilendo gegründet wurde. Mittlerweile zählt der Verband 19 Mitglieder. Als Bankkaufmann und Volljurist verfügt Fabricius über langjährige Erfahrung in den Bereichen Lobbying, Bank- und Kapitalmarktrecht, Compliance und Geldwäsche. Zuvor war er u.a. bei der Dexia Kommunalbank Deutschland, der Bank of Scotland, beim Verband deutscher Pfandbriefbanken sowie für einen Abgeordneten des Deutschen Bundestages tätig.