Viele Aktien von russischen Unternehmen können künftig nicht mehr in Form von Hinterlegungsscheinen (sogenannte ADRs und GDRs) an westlichen Börsen gehandelt werden. Anleger, die entsprechende Wertpapiere auch in Zukunft halten möchten, müssen diese daher kurzfristig in Stammaktien umwandeln. Aktuell ist dieser Umtausch komplex, aber nicht unmöglich. Rechtsanwältin Dr. Magali Kolleck-Feser von der Wirtschaftskanzlei Goldenstein erklärt nachfolgend, was betroffene Investoren momentan wissen müssen. Die Wirtschaftskanzlei Goldenstein unterstützt mehr als 1000 Anleger bei der Umwandlung ihrer Hinterlegungsscheine.
Zwangsverkauf und Totalverlust droht
Bis zuletzt konnten auch westliche Anleger an ihren heimischen Börsen von den Wertzuwächsen und Dividendenzahlungen von Unternehmen wie Gazprom (MCX:GAZP) und Lukoil (MCX:LKOH) profitieren. Zukünftig werden die Wertpapiere entsprechender Unternehmen allerdings nur noch an der Moskauer Börse handelbar sein, denn die Depositary Receipt-Programme vieler russischer Unternehmen laufen zeitnah aufgrund eines neuen Gesetzes, das im April 2022 von der russischen Duma verabschiedet wurde, aus.
Werden bestehende Hinterlegungsscheine nicht in Stammaktien umgetauscht, werden die hinterlegten Aktien ab einem bestimmten Zeitpunkt zwangsverkauft. Zu welchem Preis dies der Fall sein wird, ist aktuell jedoch vollkommen unklar. Betroffenen Anlegern droht daher im schlimmsten Fall sogar der Totalverlust ihres Investments.
Deshalb ist der Umwandlungsprozess aktuell so komplex
Für die Hinterlegungsscheine verschiedener Unternehmen gelten auch unterschiedliche Umtauschfristen. So wird Lukoil das eigene Depositary Receipt-Programm beispielsweise schon Ende Dezember dieses Jahres beenden. Bei Gazprom ist dies erst im August 2023 der Fall.
Obwohl die Besitzer von entsprechenden Hinterlegungsscheinen teilweise noch fast ein Jahr lang Zeit haben, um diese in Aktien umzuwandeln, sollten betroffene Anleger schnell handeln. Aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und den damit verbundenen Sanktionen gegen Russland ist der Umtausch von Hinterlegungsscheinen in Aktien sehr komplex. Darüber hinaus ist unklar, ob die Umwandlung in wenigen Wochen überhaupt noch funktioniert.
Die europäische Verwahrstelle der russischen Hinterlegungsscheine blockiert den Umtauschprozess aktuell nämlich teilweise. Anleger können den Umtausch ihrer Hinterlegungsscheine daher momentan oftmals nicht über ihren Broker bzw. ihre Bank erfolgreich abwickeln. Allerdings hat der russische Gesetzgeber im Juli 2022 eine Möglichkeit geschaffen, um Hinterlegungsscheine auch ohne Unterstützung von westlichen Institutionen umzuwandeln.
Schnelles Handeln gefragt: Umtausch ist vorerst nur bis Mitte Oktober möglich
Dieser neugeschaffene russische Umwandlungsweg besteht vorerst nur bis zum 12. Oktober 2022. Bis zuletzt war zudem unklar, welche Voraussetzungen betroffene Anleger für die Umwandlung über diesen Weg erfüllen müssen. Doch nun haben die wichtigsten russischen Kreditinstitute ihre jeweiligen Umtausch-Bestimmungen veröffentlicht. Die vorgeschriebenen Umtauschkriterien sind zwar streng. Doch wer schnell handelt, kann den Umtausch der eigenen Hinterlegungsscheine noch bis zum 12. Oktober schaffen.
Wir von der deutschen Wirtschaftskanzlei Goldenstein unterstützen betroffene Anleger bei der Umwandlung ihrer Hinterlegungsscheine und haben Umtauschprozesse in der Vergangenheit bereits gemeinsam mit unseren Partnern erfolgreich gemeistert. Auch für das neue Verfahren haben wir bereits Lösungen entwickelt. Auf unserer Website informieren wir betroffene Anleger ausführlich über die aktuelle Situation und beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.