Clearstream hat am vergangenen Donnerstag mitgeteilt, dass das Unternehmen wieder Anträge für die Umwandlung von Hinterlegungsscheinen russischer Aktien in Originalpapiere annehmen werde. Noch am selben Tag machte Clearstream jedoch einen Rückzieher und verkündete in einer zweiten Mitteilung, die Umwandlung weiterhin zu blockieren. Das sorgte bei vielen betroffenen Anlegern für Verwirrung. Rechtsanwältin Dr. Magali Kolleck-Feser von der Wirtschaftskanzlei Goldenstein bringt nachfolgend Licht ins Dunkel. Die Wirtschaftskanzlei Goldenstein unterstützt aktuell mehr als 1000 Anleger bei der Umwandlung ihrer Hinterlegungsscheine.
Deshalb wollen deutsche Anleger ihre russischen Wertpapiere umtauschen
Zehntausende deutsche Anleger stehen aktuell vor dem Problem, dass sie ihre Hinterlegungsscheine von russischen Aktien nicht in Stammaktien umwandeln können. Weil die Depositary Receipt-Programme von Unternehmen wie Gazprom (MCX:GAZP) allerdings von Russland gekündigt wurden, werden die hinterlegten Aktien zwangsverkauft, wenn diese nicht umgetauscht werden. Anleger riskieren in diesem Fall einen Verkauf zu vollkommen unvorhersehbaren Konditionen und somit einen Totalausfall ihres Investments.
Aktuell scheitert der Umtausch der Wertpapiere über deutsche Broker und Banken allerdings in fast jedem Fall, denn Clearstream – die europäische Verwahrstelle von Wertpapieren – blockiert den Umtauschprozess zurzeit im Prinzip ausnahmslos. Eine kürzlich veröffentlichte Meldung von Clearstream machte betroffenen Anlegern nun jedoch Hoffnung, dass der Umtausch künftig auch wieder in Deutschland funktionieren könnte.
Clearstream-Wirrwarr um Wertpapier-Umtausch
Am 6. Oktober 2022 gab Clearstream auf ihrer Website bekannt, dass das Unternehmen ab dem 7. Oktober 2022 und vorerst bis zum 31. Dezember 2022 wieder entsprechende Umtauschanträge annehmen werde. Für betroffene Anleger schien der erfolgreiche und unkomplizierte Umtausch der eigenen Wertpapiere damit wieder in greifbare Nähe zu rücken.
Nur wenige Stunden später ruderte Clearstream dann aber wieder zurück. Demnach wird der Umtausch der Wertpapiere weiterhin blockiert, solange es in Russland möglich ist, Hinterlegungsscheine auch ohne Unterstützung von westlichen Kreditinstituten in Stammaktien umzuwandeln. Dieses Vorgehen wertet Clearstream nämlich als Verstoß gegen die gemeinsamen Depositary Receipt-Vereinbarungen. Clearstream könne nicht nachvollziehen, welche Hinterlegungsscheine aktuell in Russland umgewandelt würden und welche nicht.
Nimmt Clearstream in Zukunft noch einmal Umwandlungsanträge an?
Tatsächlich hatte die russische Duma im Juli 2022 ein Gesetz verabschiedet, dass Umwandlung von Hinterlegungsscheinen russischer Aktien in Originalpapiere auch ohne westliche Kreditinstitute ermöglicht. Aufgrund der Blockade von Clearstream ist dies für Anleger aktuell der einzige Weg, um ihre Wertpapiere umzutauschen. Allerdings ist der Umtauschprozess über den sogenannten russischen Weg mit hohem Aufwand verbunden und momentan auch nur bis zum 11. November 2022 befristet möglich.
Wir von der Wirtschaftskanzlei Goldenstein unterstützen bereits mehr als 1000 Anleger bei diesem Prozess und nach unserer Einschätzung besteht bis auf Weiteres keine Möglichkeit, russische Wertpapiere über einen anderen Weg erfolgreich umzutauschen. Allerdings können auch wir aufgrund der knappen Fristen, der vielen Anfragen und der Komplexität des Umwandlungsprozesses momentan nur noch vereinzelt Mandate annehmen.
Für Anleger, die die Umwandlung über den russischen Weg nicht innerhalb der aktuell geltenden Fristen schaffen, sendet die kürzlich veröffentlichte Clearstream-Meldung immerhin ein positives Signal. Es ist nicht auszuschließen, dass Clearstream in Zukunft doch noch einmal entsprechende Umwandlungsanträge annehmen wird. Ob und wann dies passiert, kann momentan jedoch niemand mit Gewissheit sagen.
Weiterführende Informationen zum Umtausch von Hinterlegungsscheinen russischer Aktien in Originalpapiere stehen unter diesem Link bereit.